Systemtrennwände: Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude) Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-108/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 091-234606)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://innovation-spin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://innovation-spin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Systemtrennwände: Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude)
Der Kreis Lippe – Bildung, die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe und die Technische Hochschule OWL beabsichtigen gemeinsam ein Gebäude, das InnovationSPIN, zu errichten. Dazu wurde die Projektgesellschaft InnovationSPIN Lemgo GmbH gegründet. Die InnovationSPIN Lemgo GmbH fungiert als Bauherr und Auftraggeber für den Zeitraum der Realisierung des Projektes. Hier werden nun die Leistungen wie unter II.2.4) beschrieben ausgeschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A EU nicht zugelassen.
Es handelt sich um das Gewerk Systemtrennwände:
Wesentliche Leistungen sind:
— ca. 230 m² Trockenbaustürze;
— ca. 6 Stück Mobiletrennwandsysteme mit EInzelabmessungen von 9,0 m² - 20,0 m²;
— ca. 1 Stück Glasfaltwand;
— ca. 5,0 m²;
— ca. 49 Stück Systemtrennwände und Portaltüren mit EInzelabmessungen von 1,5 m² - 30,0 m².
Es ist ausschließlich die Abgabe eines elektronischen Angebotes zugelassen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A EU nicht zugelassen.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Die nachstehenden Kriterien
Preis