Bau eines Kulturzentrums am Neumarkt inklusive Wartungsleistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau eines Kulturzentrums am Neumarkt inklusive Wartungsleistungen
Bau eines Kulturzentrums am Neumarkt inklusive Wartungsleistungen
Köln
Die Stadt Köln hat die Arbeitsgemeinschaft „ARGE KAN“ (Arbeitsgemeinschaft Kulturzentrum am Neumarkt) mit der schlüsselfertigen, funktions- und betriebsbereiten Herstellung des „Kulturzentrums am Neumarkt“ einschließlich Wartungsarbeiten beauftragt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bau einer Kulturzentrums am Neumarkt inklusive Wartungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Die Stadt Köln überträgt dem Auftragnehmer im Rahmen eines Nachtrages zum ursprünglichen Bauauftrag inkl. Wartungsleistungen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Gebäudebetriebes und zur Erreichung einer Freiheit des Gebäudes von sicherheitsrelevanten Mängeln den technischen Gebäudebetrieb des Kulturzentrums am Neumarkt inkl. der Wartung und Erhaltung sämtlicher Anlagen inkl. der Verantwortung für die Bereinigung sicherheitsrelevanter Mängel.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland
Das Gebäude ist inzwischen hergestellt, die Vertragsparteien sind jedoch unterschiedlicher Auffassung über die Mangelfreiheit des Gebäudes, die wechselseitig geltend gemachten (Über-)Zahlungsansprüche sowie seitens der Auftragnehmerin beanspruchter Mehrvergütung. Hierzu sind zwischen den Vertragsparteien zahlreiche gerichtliche Verfahren (Klageverfahren und Beweissicherungsverfahren) anhängig.
Gleichwohl möchten die Vertragsparteien das gemeinsame mit dem diesbezüglichen Bauvertrag verbundene Hauptziel, einen ordnungsgemäßen Betrieb des Kulturzentrums zu ermöglichen, miteinander umsetzen. Über die ursprüngliche Beauftragung mit der betriebsbereiten Herstellung des Kulturzentrums am Neumarkt inkl. Wartung hinaus wird der Auftragnehmer daher mit dem technischen Gebäudebetrieb des Gebäudes für 10 Jahre beauftragt. Im Rahmen dessen hat er sämtliche Anlagen des Gebäudes zu warten und zu unterhalten, darüber hinaus trägt er die Verantwortung für die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel.
Durch den Nachtrag wird sichergestellt, dass nicht nur für eine Dauer von 10 Jahren alle sicherheitsrelevanten Mängel beseitigt, sondern auch die technische Betriebssicherheit gewährleistet und das Gebäude betriebsbereit gehalten wird. Gleichzeitig werden durch die Vertragsänderung sämtliche laufenden Streitverfahren zwischen den Vertragsparteien beigelegt.
Fortsetzung VII.2.2)Gründe für die Änderung: Es wäre mit der Erforderlichkeit einer Schließung des Gebäudes zu rechnen, bis sich ein Dritter eingearbeitet und entsprechende Umplanungen und deren Umsetzung durchgeführt hätte. Zudem würde es zu enormen Zusatzkosten führen, wenn ein bislang nicht mit dem Bau befasstes Unternehmen zunächst den Zustand sämtlicher Gebäudeteile und Anlagen prüfen und beurteilen müsste.
Die AG möchte schnellstmöglich den uneingeschränkt ordnungsgemäßen Betrieb des Kulturzentrums sicherstellen. Derzeit ist das Gebäude zwar hergestellt, die Vertragsparteien sind jedoch unterschiedlicher Auffassung über die Mangelfreiheit des Gebäudes, wechselseitig geltend gemachte (Über-)Zahlungsansprüche sowie seitens der AN beanspruchte Mehrvergütung. Aufgrund dessen sind zahlreiche gerichtliche Verfahren (Klageverfahren und Beweissicherungsverfahren) über die Mangelfreiheit des Gebäudes anhängig. Die von der Auftraggeberin benötigten Leistungen, namentlich die Gewährleistung der Betriebssicherheit des Gebäudes für die nächsten Jahre und die hiermit verbundene Bereinigung sicherheitsrelevanter Mängel, kann nur von der Auftragnehmerin erbracht werden, da der Tätigkeit anderer Unternehmen vor allem im Hinblick auf die angestrebte Bereinigung sicherheitsrelevanter Mängel die anhängigen Streitverfahren inklusive notwendiger Begutachtungen entgegen stünden.