Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von lizenzfreiem Bildmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.12 - 9935/20/VV: 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]025
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von lizenzfreiem Bildmaterial
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von lizenzfreiem Bildmaterial.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von lizenzfreien Bildern, Vektorgrafiken und Illustrationen. Sie umfasst keine Auftragsfotografie und auch keine sonstige Herstellung von Bildern oder Bildsequenzen durch professionelle Foto- und Videografen oder Infografiker. Eine Verwendung des Bildmaterials ist im Wesentlichen für die ansprechende Berichterstattung über die Aufgaben der Behörden – u. a. auf deren Internetseiten sowie in den sozialen Medien (Social Media) – vorgesehen. Darüber hinaus soll für Bedarfsträgerinnen auch die Möglichkeit bestehen, Bilder aus der Datenbank in beliebigen anderen Medien (u. a. Print-Medien und (digitalen) Ausstellungen) zu verwenden.
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt über die maximalmögliche Laufzeit von 4 Jahren bis zu 65 000 Bilder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von lizenzfreiem Bildmaterial
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottensoos
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 91242
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.