Abschluss einer Rahmenvereinbarung für KiTa-Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021 A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/51/kreismaeuse/Traeger_Kreismaeuse_AoeR.php
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für KiTa-Möblierung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Kindertagesbetreuung Kreismäuse (AöR) in Düren.
Kindertagesbetreuung Kreismäuse (AöR)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Bei der Beschaffungsleistung handelt es sich um die Möblierung von z. Zt. 30 Kindertageseinrichtungen im Umkreis von 40 km von Düren (PLZ 52351). Die Leistungsbeschreibung erfolgt auf Basis eines Warenkorbes, der wertmäßig die Top 40 Möblierungsgegenstände enthält, die im Jahre 2020 durch den Auftraggeber beschafft wurden.
Die Vertragslaufzeit wird zunächst auf 2 Jahre begrenzt und kann als Option durch den Auftraggeber verlängert werden. Die maximale Dauer von 4 Jahren der Rahmenvereinbarung, darf jedoch nicht überschritten werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber über die 2-jährige Vertragslaufzeit hinaus 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption wird spätestens 6 Monate vor Vertragsende ausgeübt.
Der Auftrag wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungsmatrix.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung KiTa-Möblierung
Ort: Rodach
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDVYKLW.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1 Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4 Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).