Elekktronischer Ausbildungsnachweis Referenznummer der Bekanntmachung: 10_2021-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175 Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elekktronischer Ausbildungsnachweis
Zur Unterstützung einer zeitgemäßen Pflegeausbildung, soll in einem Forschungsprojekt ein speziell für die Pflegeausbildung konzipiertes E-Learning Tool mit integriertem digitalen Ausbildungsnachweis entwickelt werden. Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt wird über eine Laufzeit von 3 Jahren gefördert. Ziel ist es, die neue Pflegeausbildung durch ein digitales Werkzeug mit unterstützenden und ergänzenden digitalen Inhalten zu begleiten und dieses Vorhaben unter Berücksichtigung von § 17 Satz 2 Nr. 3 Pflegeberufegesetz (PflBG) mit der Möglichkeit eines digitalen Ausbildungsnachweises zu verbinden. Durch ergänzende digitale Inhalte an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis soll die Ausbildungsqualität verbessert und zugleich der Administrationsaufwand für die Ausbildungsbetriebe, Praxisanleitende und Pflegeschulen verringert werden.
Bonn
Zur Unterstützung einer zeitgemäßen Pflegeausbildung, soll in einem Forschungsprojekt ein speziell für die Pflegeausbildung konzipiertes E-Learning Tool mit integriertem digitalen Ausbildungsnachweis entwickelt werden. Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt wird über eine Laufzeit von 3 Jahren gefördert. Ziel ist es, die neue Pflegeausbildung durch ein digitales Werkzeug mit unterstützenden und ergänzenden digitalen Inhalten zu begleiten und dieses Vorhaben unter Berücksichtigung von § 17 Satz 2 Nr. 3 Pflegeberufegesetz (PflBG) mit der Möglichkeit eines digitalen Ausbildungsnachweises zu verbinden. Durch ergänzende digitale Inhalte an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis soll die Ausbildungsqualität verbessert und zugleich der Administrationsaufwand für die Ausbildungsbetriebe, Praxisanleitende und Pflegeschulen verringert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durch Referenzen (= einschlägige Publikationen, Expertisen, Forschungsprojekte, wissenschaftliche Begleitungen, Evaluationen etc., nachzuweisen durch Angaben zu Auftraggeber, Art und Umfang der Leistung, Auftragswert, Zeitraum) weist der Auftragnehmer (AN) seine einschlägigen, langjährigen Erfahrungen zur Aufgabenwahrnehmung nach. Über den Zeitraum der höchstens letzten 3 Jahre müssen mindestens drei passende Referenzen erbracht werden.
— Der AN verfügt über Mitarbeiter mit ausgewiesener bildungswissenschaftliche Expertise (z. B. Publikationen, Lehraktivitäten). Der Nachweis erfolgt durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit,
— der AN verfügt über Mitarbeiter mit methodischer Expertise im Bereich der qualitativen und quantitativen Forschung im Bereich der Pflege (z. B. Umsetzungsprojekte, Evaluationen, durchgeführte Begleitforschungen, Forschung im Hochschulbereich). Der Nachweis erfolgt durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit,
— der AN verfügt über Mitarbeiter mit methodischer Expertise im Bereich der Begleitforschung von E-Learning-Projekten und idealerweise in Software-Entwicklungsprojekten (z. B. Umsetzungsprojekte, Evaluationen, durchgeführte Begleitforschungen, Arbeit mit Längsschnittanalysen, qualitative und quantitative Methoden). Der Nachweis erfolgt durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit,
— der AN verfügt über Mitarbeiter mit Erfahrung in der Entwicklung oder Zusammenführung von Software im Bereich E-Learning (z. B. Softwareentwicklung für Bildungsanbieter). Der Nachweis erfolgt durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Michaela Sieberling / Jan Hoffmann
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrundder Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in derBekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teiltdas BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durchdas BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland