Auslandskrankenversicherung für entsandte Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Angehörige des WDR und BR Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-170-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslandskrankenversicherung für entsandte Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Angehörige des WDR und BR
Vertrag mit einem Bieter über weltweiten Krankenversicherungsschutz im Vollkostentarif für die ins Ausland entsandten Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Familienangehörige des WDR und BR. Versichert werden müssen Krankheitskosten, die im Rahmen ambulanter, stationärer und Zahnbehandlungen entstehen. Der WDR muss damit seiner Verpflichtung aus § 17 SGB V nachkommen. Demnach soll der Umfang der Leistungen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in weiten Teilen entsprechen. Versicherbar sein müssen alle Entsandten und deren mitreisende Angehörige ohne Gesundheitsprüfung. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung/Versicherungspflicht des WDR im Einzelfall.
Die Versicherung muss – ggf. unter zur Hilfenahme zusätzlicher Assistance-Vereinbarungen mit dritten Unternehmen – rund um die Uhr für die Versicherten Personen ansprechbar sein.
Gefordert wird eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren zum Anbieterpreis unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit mit der einmaligen Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr (Ausnahme vertragliches Sonderkündigungsrecht z. B. bei Täuschung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten).
Vertrag mit einem Bieter über weltweiten Krankenversicherungsschutz im Vollkostentarif für die ins Ausland entsandten Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Familienangehörige des WDR und BR. Versichert werden müssen Krankheitskosten, die im Rahmen ambulanter, stationärer und Zahnbehandlungen entstehen. Der WDR muss damit seiner Verpflichtung aus § 17 SGB V nachkommen. Demnach soll der Umfang der Leistungen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in weiten Teilen entsprechen. Versicherbar sein müssen alle Entsandten und deren mitreisende Angehörige ohne Gesundheitsprüfung. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung/Versicherungspflicht des WDR im Einzelfall.
Die Versicherung muss – ggf. unter zur Hilfenahme zusätzlicher Assistance-Vereinbarungen mit dritten Unternehmen – rund um die Uhr für die Versicherten Personen ansprechbar sein.
Gefordert wird eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren zum Anbieterpreis unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit mit der einmaligen Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr (Ausnahme vertragliches Sonderkündigungsrecht z. B. bei Täuschung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten).
1 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRDB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland