Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Gebiet der Stadt Wuppertal Referenznummer der Bekanntmachung: 700197
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42281
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Gebiet der Stadt Wuppertal
Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet Wuppertal.
Stadtgebiet Wuppertal Wuppertal
Derzeit sind im Stadtgebiet Wuppertal ca. 1900 private Abwasseranlagen registriert. Im Einzelnen:
a) 1751 Sammelgruben,
b) 139 Kleinkläranlagen.
Die Sammelgruben unterteilen sich in folgende Größen:
> 0 m3 bis 4,9 m3 => 120 Anlagen
5,0 m3 bis 9,9 m3 => 280 Anlagen
10,0 m3 bis 14,9 m3 => 415 Anlagen
> 15,0 m3 => 936 Anlagen
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Anlagengröße teilweise in keinem Verhältnis zur Belastung steht. Das bedeutet, dass Teile der Anlagen z.T. sehr häufig, andere dagegen relativ selten entleert werden müssen.
Fortschreitende Kanalerschließungsmaßnahmen während der Vertragslaufzeit können zur Verringerung der Ausfuhrmengen führen.
Im Jahr 2020 wurden ca. 170 000 m3 Rückstände mit ca. 22 000 Fahrten aus den Anlagen abgefahren und entsorgt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Beschreibung zum Umfang der Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen (nicht älter als 12 Monate) oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie).
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Der Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR bei Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR bei Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden betragen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für dieses Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Vor Zuschlagserteilung wird dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie der entsprechenden Versicherungspolice(n)) vorgelegt werden.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Aufforderung zur Angebotsabgabe im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Der Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die technische Leistungsfähigkeit besitzt die o. g. Maßnahme durchzuführen,
2) Angabe von realisierten Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
3) Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der Mitarbeiter.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Aufforderung zur Angebotsabgabe im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Der Bewerber sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst eine Bereitschaftserklärung eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- und Kautionsversicherer darüber vorlegen, dass diese im Auftragsfalle Bankgarantien als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR abgibt.
Sollte die o. g. Bereitschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, kann diese vor Aufforderung zur Angebotsabgabe im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular wird ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ registrierungspflichtig zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation und für die Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Registrierung erforderlich.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben auch einen Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag ist mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung über den Vergabemarktplatz Rheinland bis zu der dort genannten Frist hochzuladen. Postalisch abgegebene Teilnahmeanträge werden nicht akzeptiert.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5. Das gesamte Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt.
6. Die geforderten Eignungsnachweise können (teilweise) auch über die Angabe einer PQ-Nummer des PQ-Vereins nachgewiesen werden.
7. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen Angebotskalkulation erhält.
Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDGDY2R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.