Sicherheitsdienst in Unterkünften für Flüchtlinge ab 2021 RV Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5625
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst in Unterkünften für Flüchtlinge ab 2021 RV
Inhalt dieser Ausschreibung ist der Sicherheitsdienst in Gemeinschaftsunterkünften und wohnungsähnlichen Unterkünften für Flüchtlinge der Stadt Bielefeld.
Es handelt sich hierbei um die erneute Ausschreibung der Leistung nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens 100.31-5013 in den Stand vor Veröffentlichung und Änderung der Leistungsbeschreibung.
Stadt Bielefeld
Inhalt dieser Ausschreibung ist der Sicherheitsdienst in Gemeinschaftsunterkünften und wohnungsähnlichen Unterkünften für Flüchtlinge der Stadt Bielefeld.
Option der Verlängerung um 3 Mal jeweils ein weiteres Jahr (längstens bis zum 31.8.2025)
1. Am Standort der ehemaligen Pestalozzischule, Otto-Brenner-Str. 45, sind zurzeit aufgrund der Corona-Pandemie Personen zusätzlich in Systembauten untergebracht. Die dort untergebrachten Personen befinden sich z. B. in Quarantäne, gehören zu besonderen Risikogruppen oder können aus anderen Gründen vorübergehend nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.
Es ist für den AG nicht absehbar, ob zu Auftragsbeginn und ggf. wie lange die Systembauten an diesem Standort noch für die Unterbringung von Personen, insbesondere von Geflüchteten genutzt werden.
Am Standort der ehemaligen Pestalozzischule ist im Fall der weiteren Nutzung der Systembauten zusätzlich zu folgenden Zeiten ein weiterer Mitarbeiter einzusetzen (Aufstockung auf 2 Mitarbeiter):
Einsatzzeiten:
— Montag bis Freitag von 16:00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages (Präsenzzeit),
— Samstag von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages (Präsenzzeit),
— Sonntag/Feiertag von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages (Präsenzzeit).
Der AG behält sich – bei gezogener Option zu Auftragsbeginn – vor, die Bewachung an diesem Standort jederzeit zu beenden oder zu verringern.
2. Im Vertragszeitraum besteht die Möglichkeit, dass aufgrund besonderer Vorkommnisse an von Flüchtlingen bewohnten Objekten Patrouillenfahrten durch den Sicherheitsdienst notwendig werden. Die Patrouillen sind in folgenden Fällen durchzuführen:
— Auftreten von Farbschmierereien/Graffiti/gegen Flüchtlinge gerichtete Texte an den Objekten oder in unmittelbarer Umgebung der Objekte (Umkreis von 100 m)
=> Patrouillen für 14 Tage zu unregelmäßigen Zeiten, mindestens 3 Mal pro 24 Stunden,
— Beschädigungen der Objekte durch Fremdeinwirkung von außen, z. B. eingeworfene Fenster, Versuch unbefugten Zutritts mit Beschädigung der Eingangstür o. ä.
=> Patrouillen für 1 Monat zu unregelmäßigen Zeiten, mindestens 5 Mal bis zu acht Mal pro 24 Stunden,
— Erscheinen von unbefugten Personen auf dem Grundstück oder im Gebäude mit gegen Fremde gerichteten Äußerungen oder Störung der Bewohner/innen des Gebäudes,
=> Patrouillen für 1 Monat zu unregelmäßigen Zeiten, mindestens 5 Mal bis zu acht Mal pro 24 Stunden.
In hier nicht aufgeführten, jedoch ähnlich gelagerten Einzelfällen entscheidet der Auftraggeber über die Notwendigkeit von Patrouillen und deren Häufigkeit und Dauer.
Der Beginn und das Ende der Patrouillen-Einsätze hat spätestens innerhalb von 1 Arbeitstag ab Information des Auftragsnehmers (AN) über die Notwendigkeit der Patrouille zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in der Handels- bzw. Berufsgenossenschaftsregister
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist,
6. Erklärung, dass gegen den/die Bieter keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
— Unternehmensbeschreibung,
— 3 positive Referenzen von ehemaligen oder aktuellen Auftraggebern für Aufträge der letzten 3 Jahre vorlegen, die einen Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften oder vergleichbaren Unterkünften mit Präsenzzeiten beinhalten (z. B. Obdachlosenunterkünfte, Jugendhilfeeinrichtungen oder Frauenhäuser; Kapazität je Unterkunft mindestens 50 Personen). Die Referenzen müssen Aufträge betreffen, die eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten hatten/haben. Zudem darf keiner dieser Aufträge vorzeitig aufgrund eines Umstandes, den der AN, insbesondere aufgrund von Vertragsverletzungen, zu vertreten hatte, durch den Referenzgeber wirksam gekündigt worden sein,
— eine gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung besitzen (eine Kopie der Gewerbegenehmigung ist dem Angebot beizufügen) und
— auf Grundlage dieser über eine betriebliche Praxis von mindestens 3 Jahren in der eigenständigen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) verfügen, sowie
— darüber hinaus muss die Geschäftsführung ihr Einverständnis erklären, dass betreffend ihrer Person(en) eine Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist dem Angebot ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen sowie die vollständige Geschäftsführung namentlich mit Geburtsdatum und Geburtsort zu benennen.
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
Bei der Auftragserfüllung muss der Anteil ehemaliger Langzeitarbeitsloser in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei dem eingesetzten Personal mindestens 10 % betragen. Nachweise hierüber sind mit jeder Abrechnung vorzulegen.
Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind (§ 18 Ab. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch).
Bei der Ermittlung des Personalanteils werden alle in diesem Auftrag tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer individuellen Stundenzahl berücksichtigt.
Die besondere Ausführungsbestimmung gilt für die gesamte Laufzeit als erfüllt, wenn der/die für diesen Auftrag eingesetzte/n Langzeitarbeitslose/n während der Vertragslaufzeit oder innerhalb von 2 Jahren vor Vertragsbeginn eingestellt wurde/n und durchgehend für diese Leistung tätig ist/sind.
Für jeden Monat, in dem die besondere Ausführungsbestimmung zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen nicht erfüllt ist, ist eine Vertragsstrafe von 5 % des monatlichen Auftragswertes vom Auftragnehmer zu entrichten. Eine festgesetzte Vertragsstrafe wird unmittelbar mit der Vergütung für die Leistungserbringung verrechnet.
Wird diese Beschäftigungsquote bei Beginn bzw. aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern während der Vertragslaufzeit nicht erfüllt, entfällt die Vertragsstrafe, wenn innerhalb von 3 Monaten diese Bedingung erstmals bzw. wieder erfüllt ist. Sollten die 3 Monate überschritten werden, wird die Vertragsstrafe rückwirkend erhoben.
Sofern der Auftragnehmer belegen kann, dass ihm für den Zeitraum der Leistungserbringung trotz seiner Bemühungen geeignete Langzeitarbeitslose nicht vermittelt werden konnten, wird auf die Festsetzung einer Vertragsstrafe verzichtet. Hierzu ist jeweils eine entsprechende Bescheinigung des Jobcenters vorzulegen, die nicht älter als 4 Wochen sein darf.
Die Langzeitarbeitslosigkeit des im Auftrag eingesetzten Personals ist durch eine Bescheinigung des zuletzt zuständigen Jobcenters oder Agentur für Arbeit nachzuweisen. Diese Bescheinigung kann vom Mitarbeiter bei der ausstellenden Behörde angefordert werden. Die Bescheinigung ist zum Zeitpunkt der Einstellung beim Auftraggeber anzufordern. Fehlende Bescheinigungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Der AN muss für jeden Beschäftigten die Abgabe einer Erklärung zum Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung vorweisen können.
Aktuelles, zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate altes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n
Der AN muss für die gesamte Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden – d. h. je Schadensfall vorweisen können:
Schadensart: mindestens:
— Personenschäden (für einzelne Personen) [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Verlust von Schlüsseln [Betrag gelöscht] EUR.
Vermögensschäden:
— sowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz [Betrag gelöscht] EUR,
— Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist vom AN vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Der Nachweis ist jährlich erneut vorzulegen.
Der AN haftet im Rahmen des § 276 BGB für Schäden, die durch das Verhalten seines Personals entstehen.
Ein aktuelles, zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate altes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n ist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich ab Beschäftigungsbeginn, anzufordern und dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren mit einer verkürzten Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV nach Rückversetzung des Verfahrens 100.31-5013 in den Stand vor Veröffentlichung des Vergabeverfahrens und Änderung der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9GZC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]