Dienstleistungen im SAP-Umfeld ERP Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.02 - 9993/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im SAP-Umfeld ERP
Dienstleistungen im SAP-Umfeld ERP.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im SAP Umfeld ERP mit einem Volumen von 31,2 Millionen EUR.
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Eigenkapitalquote
Geben Sie in einer separaten von Ihnen zu erstellenden Anlage (Eigenkapitalquote) die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens bzw. der Unternehmen der Bietergemeinschaft für die letzten 3 Geschäftsjahre an. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss eines Bieters bzw. einer Bietergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigenkapitalquote des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren mehr als halbiert hat.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 4 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
—— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
—— Wert des Auftrages,
—— Zeitraum der Leistungserbringung,
—— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
—— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
—— Bei mindestens einem der 4 Referenzprojekte handelt es sich um einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von §98 GWB
—— Der Leistungsumfang muss gleichwertige Leistungen enthalten und gleichwertige Kompetenzen erfordern wie der Vergabegegenstand.
—— Innerhalb der Referenzen müssen die ausgeschriebenen Beratungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung abgedeckt sein.
—— Die Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 30 Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters).
—— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
—— Für die Referenzen ist die Vorlage „Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
—— Es sind nur 4 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR ).
Mitarbeiterzahl
Bestätigen Sie, dass Sie in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 75 angestellte Mitarbeiter beschäftigt hatten.
Beraterzahl
Bestätigen Sie, dass Sie für über mindestens 50 geeignete angestellte Berater verfügen, wovon
— mindestens 20 Berater die Anforderungen der Preisstufe 1,
— mindestens 20 Berater die Anforderungen der Preisstufe 2,
— mindestens 10 Berater die Anforderungen der Preisstufe 3
Erfüllen.
# Anforderungen Preisstufen [Anfang]
Berater sind Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Einzelaufträge eingesetzt werden. Sie müssen den untenstehenden formalen und fachlichen Anforderungen genügen. Diese Anforderungen sind im Rahmen der Einzelabrufe durch Lieferung von Beraterprofilen oder Lebensläufen sowie Referenzanforderungen auf Anforderung nachzuweisen.
Es werden gemäß dem Rahmenvertrag 3 Beraterprofile (Preisstufe I, Preisstufe II, Preisstufe III) mit folgenden Mindestanforderungen unterschieden:
—— Preisstufe I:
Berufsqualifizierender Abschluss im MINT-Bereich (Sammelbegriff für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) oder in Wirtschaftswissenschaften. Mindestens 8 Jahre Berufserfahrung. Von den geforderten 8 Jahren Berufserfahrung muss der Berater mindestens 5 Jahre aktiv im SAP-Umfeld beraten haben und einschlägige Erfahrungen nachweisen können.
—— Preisstufe II:
Berufsqualifizierender Abschluss im MINT-Bereich oder in Wirtschaftswissenschaften. Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung. Von den geforderten 4 Jahren Berufserfahrung muss der Berater mindestens 2 Jahre aktiv im SAP-Umfeld beraten haben und einschlägige Erfahrungen nachweisen können.
—— Preisstufe III:
Berufsqualifizierender Abschluss im MINT-Bereich oder in Wirtschaftswissenschaften. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung. Von den geforderten 2 Jahren Berufserfahrung muss der Berater mindestens 1 Jahr aktiv im SAP-Umfeld beraten haben und einschlägige Erfahrungen nachweisen können.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Beratungsfeld müssen die eingesetzten Berater entweder zwingend einen berufsqualifizierenden Abschluss im MINT-Bereich oder optional einen berufsqualifizierenden Abschluss in Wirtschaftswissenschaften aufweisen. Welcher Abschluss für welchen Beratungsbereich zugelassen wird, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
#Anforderung Preisstufe [Ende]
Zertifizierung SAP Partnerschaft
Bitte legen Sie eine SAP Zertifizierung Ihres Unternehmens oder Vergleichbares als separate Anlage („32_SAP_Zertifizierung“) bei. Die Zertifizierung muss bestätigen, dass Ihr Unternehmen zum Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung über eine SAP Partnerschaft oder Vergleichbares verfügt und die nachfolgenden Eigenschaften aufweisen:
— SAP Partnerschaft in dem Bereich „Service“ (SAP PartnerEdge Service) [oder vergleichbar]
— Partner-Level von mindestens „Gold“ [oder vergleichbar]
— Autorisierung für die Lösung „ERP“
Im Falle der Vorlage eines Alternativnachweises zur SAP-Partnerschaft „Service“ bzw. zum Partner-Level Gold ist durch den Bieter ein Nachweis über die Vergleichbarkeit mit dem Angebot vorzulegen. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen sämtliche Bieter über den entsprechenden Partner Level (bzw. vergleichbar) verfügen.
Qualitätsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an das Qualitätsmanagement vergleichbar EN ISO 9000 ff. erfüllt und auf Nachfrage der Vergabestelle eine Beschreibung liefert.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung:
— Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
— Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
— Bundesinstitut für Berufsbildung,
— BWI GmbH,
— Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.,
— Erdölbevorratungsverband,
— Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH,
— Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH,
— Helmholtzzentrum München für Gesundheit und Umwelt GmbH,
— Informationstechnikzentrum Bund,
— Unfallversicherung Bund und Bahn,
— Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.