Entwicklung eines Konzeptes zur Neuprogrammierung einer eigenen Website für das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-5410100016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Konzeptes zur Neuprogrammierung einer eigenen Website für das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen
Entwicklung eines Konzeptes zur Neuprogrammierung einer eigenen Website für das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen.
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe für das Statistische Landesamt ein Konzept für einen Webauftritt zu entwickeln, das sowohl den Datensuchenden wie auch den Datenmeldenden einen einfachen Zugang zu den für sie relevanten Informationen bietet. Dabei sind die unter 2.2.1 beschriebenen Zielsetzungen der Themenorientierung wie auch der Zielgruppenorientierung zu beachten und die durch die verschiedenen Blickwinkel resultierenden Doppelungen kreativ aufzulösen.
In dem zu entwickelnden Konzept ist ferner zu berücksichtigen, dass es einen Vorschlag für die Platzierung sämtlicher, relevanter Inhalte bietet und Klarheit zur Seitenstruktur gibt, wobei hier eine Differenzierung nach verschiedenen Seitentypen sinnvoll erscheint.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es muss mindestens eine Referenz eingereicht werden mit dem Themenschwerpunkt „Entwicklung oder Neustrukturierung einer Website für eine Einrichtung aus dem öffentlichen Sektor“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRD4TC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.