Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Mobilität Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-115
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Mobilität
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bekennt sich zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Einer der Bausteine zur Umsetzung eines klimaneutralen Mobilitätssektors bis zum Jahr 2050 ist der Ausbau alternativer Antriebe und Kraftstoffe wie etwa der batterieelektrischen Mobilität und Wasserstoffmobilität sowie der hierfür erforderlichen Lade- und Tankstelleninfrastruktur. Gegenstand der Leistungen aus der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen – insb. Beratung, Projektentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit – für den Auftraggeber zur Erreichung seiner Ziele.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW und ausnahmsweise auch in Berlin, Brüssel und Benelux notwendig werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich der Auftraggeber (AG) zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen.
Um diese Ziele zu erreichen, wird die Landesregierung sämtliche Akteure in Nordrhein-Westfalen bestmöglich dabei unterstützen und technologieoffene und innovative Modernisierungsprozesse vorantreiben.
Einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes ist der Ausbau alternativer Antriebe und Kraftstoffe wie etwa der batterieelektrischen Mobilität und Wasserstoffmobilität für eine klimagerechte Mobilität. Insgesamt wird langfristig das Ziel eines klimaneutralen Mobilitätssektors bis zum Jahr 2050 gemäß des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgt. Hierbei sind auch das aktuelle sektorspezifische Ziel des Bundes für den Verkehrsbereich von einer 40-42-prozentigen CO2-Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 und die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS) sowie zukünftige Anpassungen der sektorspezifischen Klimaziele der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zu beachten.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des AGs bei der Umsetzung der vorstehend skizzierten Ziele.
Die Details der zu erbringenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Nachfolgend werden diese Leistungen lediglich kurz skizziert. Die Leistungen des Auftragnehmers werden sich im Wesentlichen auf 4 Themenfelder beziehen, die derzeit im Fokus der Strategie des Landes in Bezug auf den Ausbau alternativer Kraftstoffe und deren Infrastruktur stehen:
— batterieelektrische Mobilität,
— Wasserstoffmobilität,
— Synthetische und Biokraftstoffe,
— Lade- und Tankstelleninfrastruktur.
Ein Schwerpunkt der Leistungen des Auftragnehmer (AN) wird auf der Initiierung und Qualifizierung konkreter Projekte unter Einbeziehung aller relevanten Zielgruppen sowie der weiteren Beratung/Unterstützung des Auftragebers liegen. Dafür sind u. a. die Vernetzung der relevanten Marktakteure notwendig sowie die Nutzungsmöglichkeiten von Fördermitteln aufzuzeigen. Weiterhin wird die Vermittlung von Informationen zu den vorgenannten Themengebieten an verschiedene Zielgruppen Aufgabe des ANs sein.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei hiervon brutto [Betrag gelöscht] EUR auf den optionalen Verlängerungszeitraum gemäß § 3 (3) der Rahmenvereinbarung entfallen. Es besteht kein Anspruch des ANs gegen den AG auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der AG ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Für die ausgewiesenen Aufgaben der Leistungsbeschreibung besteht ein Haushaltsvorbehalt in voller Höhe des Budgets. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung wurden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021 angemeldet. Derzeit berät der Landtag den von der Landesregierung abgestimmten Haushaltsentwurf 2021. Sollte das Landesparlament ganz oder teilweise dem Haushaltsansatz nicht zustimmen, kann dies zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung dieser Ausschreibung oder Änderung der ausgeschriebenen Leistung führen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bewerber bzw. Bieter gegen den AG ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ptj.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYY9A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.