Rahmenvereinbarung Druck von Informationsmaterialien, Broschüren und Zeitschriften des DAAD in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 011/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druck von Informationsmaterialien, Broschüren und Zeitschriften des DAAD in 2 Losen
Ausgeschrieben wird der Druck von Informationsmaterialien, Broschüren und Zeitschriften des DAAD in 2 Losen:
Los 1: Druck von Zeitschriften und Broschüren etc.:
Der DAAD erstellt in verschiedenen Arbeitseinheiten regelmäßig Zeitschriften und Broschüren in unterschiedlichen Formaten. Diese erscheinen in unterschiedlichem Turnus von 3 Mal pro Jahr bis alle 2 Jahre.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 2a der Ausschreibungsunterlagen.
Los 2: Druck von Faltblättern, Postkarten, Postern, Lesezeichen und weiteren Kleinformaten:
Auch diverse Faltblätter, Poster, Postkarten und andere Kleinformate gehören zum Portfolio des DAAD. Diese erscheinen teils jährlich, teils in zweijährigem Rhythmus oder nach Bedarf. Für den Druck dieser Formate wird ein kompetenter und qualitativ hoch leistungsfähiger Dienstleister gesucht
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 2b der Ausschreibungsunterlagen.
Los 1: Druck von Zeitschriften und Broschüren etc.
Bonn
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für Druckprodukte des DAAD aus verschiedenen Organisationseinheiten,
In denen regelmäßig diverse Zeitschriften und Broschüren in unterschiedlichen Formaten erstellt werden. Diese erscheinen in jeweils unterschiedlichem Turnus von 3 Mal pro Jahr bis alle 2 Jahre. Für den Druck dieser Formate wird ein kompetenter und qualitativ hoch leistungsfähiger Dienstleister gesucht.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 2a der Ausschreibungsunterlagen.
Los 2: Faltblätter, Postkarten, Poster, Lesezeichen und weitere Kleinformate
Bonn
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für Druckprodukte des DAAD aus verschiedenen Organisationseinheiten,
In denen regelmäßig diverse Faltblätter, Poster, Postkarten und andere Kleinformate erstellt werden. Diese erscheinen teils jährlich, teils in zwei-jährigem Rhythmus. Für den Druck dieser Formate wird ein kompetenter und qualitativ hoch leistungsfähiger Dienstleister gesucht.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 2b der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Druck von Zeitschriften und Broschüren etc.
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50969
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Faltblätter, Postkarten, Poster, Lesezeichen und weitere Kleinformate
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.