Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk für den Kreis Düren Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk für den Kreis Düren
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk für den Kreis Düren.
Kreisgebiet Düren
52351 Düren
Den Vergabeunterlagen ist in Anlage 1 eine Standortliste JGG beigefügt.
Der Leistungsgegenstand setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung von Mobilfunkkarten und -verträgen,
2. Bereitstellung und Versand von bis zu zwei (2) SIM-Karten pro Vertrag,
3. Bereitstellung eines mandantenfähigen Serviceportals zur Adminsitration der Verträge durch den Auftraggeber,
4. Bereitstellung eines User-Help-Desks, einer Business Hotline u. zentralen Key Account Ansprechpartners,
5. Kostenfreie Rechnungsstellung mit Einzelbindungsnachchweisen in elektronischer und Papierform,
6. Optional: Bereitstellung von IoT Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Telekommunikationsleistungen Mobilfunk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYK9V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).