Informationsinitiative „Tierversuche verstehen“ Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2020_TVV_EU5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helmholtz.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leibniz-gemeinschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationsinitiative „Tierversuche verstehen“
Für die Fortsetzung der seit 2016 laufenden Informationsinitiative „Tierversuche verstehen“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (www.tierversuche-verstehen.de) sucht der Verbund der 5 Auftraggeber Dienstleister für die Ausgestaltung und Umsetzung der in den Leistungsbeschreibungen beschriebenen Maßnahmen. Dazu gehören fest vereinbarte, projektartige Bestandteile sowie zusätzliche optionale Maßnahmen. Die Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre. Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in den Leistungsbeschreibungen sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anhänge).
Kernaktivitäten der Initiative
Hauptteil der Leistung beim Auftragnehmer. Präsenztreffen in Bonn bzw. an einem der Standtorte der anderen AG oder an einem anderen zentral in Deutschland gelegenen Ort. Außentermine an Universitätsstandorten in Deutschland.
Los 1 beinhaltet die Kernaktivitäten der Initiative. Der Auftragnehmer ist für den Betrieb, die Pflege und die redaktionelle Ausgestaltung des Internetportals auf der Grundlage der bestehenden Webseite www.tierversuche-verstehen.de verantwortlich. Die Leistung beinhaltet neben dem sicheren und zeitgemäßen technischen Betrieb des Portals die tägliche redaktionelle Begleitung des Portals sowie die zielgruppenspezifische redaktionelle Aufbereitung der Informationsinhalte des Portals und ihre multimediale und interaktive Gestaltung. Detail s. Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeber können die unter Kernaufgaben um zusätzliche Maßnahmen ergänzen, die vom Auftragnehmer als optionale Leistungen anzubieten sind, z. B.:
— Zusätzliche Veranstaltungen wie unter Abschnitt II.1.d),
— Konzeption, Organisation und Durchführung von Informations- und Dialogveran-staltungen für die Öffentlichkeit an ausgewählten Standorten,
— Zusätzliche zielgruppenspezifische Projekte (beispielsweise für Schulen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten) z. B. Formate wie Docs‘ Logs (https://www.tierversuche-verstehen.de/docs-logs) o.Ä,
— Zusätzliche Materialien, deren Umfang die Kernaufgaben ergänzt, z.B. Poster, Print-Materialien, Merchandise, spezielle, ggf. interaktive Web-Materialien, etc.
Erstellung von Filmbeiträgen
Hauptteil der Leistung beim Auftragnehmer. Präsenztreffen in Bonn bzw. an einem der Standtorte der anderen AG oder an einem anderen zentral in Deutschland gelegenen Ort. Außentermine an Universitätsstandorten in Deutschland.
Los 2 beinhaltet die Erstellung von Filmbeiträgen. Der Auftragnehmer konzipiert und produziert neue Filmbeiträge (anvisiert werden ca. 6 Videos pro Jahr). Das inhaltliche und gestalterische Konzept eines jeden Beitrags wird in enger Abstimmung mit der Steuerungsgruppe erarbeitet. Je nach Thema werden Animationsfilme, Realfilme oder Filme mit verschiedenen Formatelementen produziert. Die Beiträge sind in Layout und technischem Format so zu gestalten, dass sie problemlos in das Internetportal eingebettet werden können. Dazu leistet der Auftragnehmer alle erforderlichen inhaltlichen und insbesondere auch technischen Abstimmungen mit dem Auftragnehmer für den Kernbetrieb der Plattform (Los 1).
Die Produktion zusätzlicher, über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehender Filmbeiträge ist vom Auftragnehmer optional anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kernaktivitäten der Initiative
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung von Filmbeiträgen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.