Vier Kompaktschlepper mit Winterdienstausrüstung und Wasserversorgungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5568
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Vier Kompaktschlepper mit Winterdienstausrüstung und Wasserversorgungssystem
Beschaffung von 4 Kompaktschleppern mit Winterdienstausrüstung und Wasserversorgungssystem sämtlich als Neugeräte.
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld
Beschaffung von 4 Kompaktschleppern mit Winterdienstausrüstung und Wasserversorgungssystem sämtlich als Neugeräte für den Einsatz in der Grünunterhaltung des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld überwiegend in ebener Topographie vereinzelt auch an Hanglagen.
Anmerkung zu Punkt II.2.7) (Laufzeit des Vertrages/Lieferzeit):
Die Auslieferung soll innerhalb von 25 Wochen (=175 Tage) nach Auftragsvergabe erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5): --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien
— Kriterium „Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis“:
Der Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis wird mit höchstens 250 Leistungspunkten (zu 12.1 bis 12.4 des Leistungsverzeichnisses) bewertet.
— Kriterium „Kundendienst und Service“:
Das Kriterium Kundendienst und Service (Punkt 15) wird in den einzelnen Kategorien 15.1 bis 15.3 bewertet. Es können für Kategorie 15.1 50 Leistungspunkte, für 15.2 50 Leistungspunkte und für 15.3 ebenfalls 50 Leistungspunkte erzielt werden. Aufgeteilt sind diese Leistungspunkte für jede Kategorie je zur Hälfte auf das Fahrzeug und die Anbaugeräte.
15.1 Standort (max. 50 Leistungspunkte = max. 25 Punkte für Fahrzeug + max. 25 Punkte für Anbaugeräte):
Bis 30 km --> je 25 Punkte
Über 30 km bis 50 km --> je 20 Punkte
Über 50 km bis 100 km --> je 15 Punkte
Über 100 km bis 150 km --> je 10 Punkte
Über 150 km --> je 5 Punkte
15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 50 Leistungspunkte = max. 25 Punkte für Fahrzeug + max. 25 Punkte für Anbaugeräte):
— mobiler Reparaturservice vorhanden: --> je 4 Punkte,
— kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall: --> je 4 Punkte,
— Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
Mo – Fr
7.00 bis 19.00 Uhr --> je 2 Punkte
7.00 bis 18.00 Uhr --> je 1,5 Punkte
8.00 bis 18.00 Uhr --> je 1 Punkte
8.00 bis 17.00 Uhr --> je 0,5 Punkte
Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte
— Reaktionszeit:
Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte innerhalb von 24 Stunden --> je 3 Punkte
Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte innerhalb von 48 Stunden --> je 2 Punkte
Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte über 48 Stunden --> je 0 Punkte
— Reparaturbeginn:
Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden --> je 3 Punkte
Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 48 Stunden --> je 2 Punkte
Späterer Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung als binnen weiteren 48 Stunden --> je 0 Punkte
— Information:
Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden --> je 2 Punkte
Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 48 Stunden --> je 1 Punkt
Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang länger als alle 48 Stunden --> je 0 Punkte
— Sämtliche Wartungen und Reparaturen sind auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen --> je 1,5 Punkte.
Sämtliche Wartungen und Reparaturen sind auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen --> je 1,5 Punkte.
— Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal des AG --> je 2 Punkte,
— Kostenfreie Zurverfügungstellung von Werkstatthandbüchern bzw. Software --> je 1 Punkt,
— Kostenfreie Zurverfügungstellung von Reparaturleitfäden bzw. Software --> je 1 Punkt.
15.3 Ersatzteilversorgung (max. 50 Leistungspunkte = max. 25 Punkte für Fahrzeug + max. 25 Punkte für Anbaugeräte):
Versand von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind
— innerhalb 24 Stunden --> je 25 Punkte,
— zwischen 24 und 48 Stunden --> je 12,5 Punkte,
— über 48 Stunden --> je 2,5 Punkte.
— Kriterium „Garantie- und Gewährleistungszeitraum“:
Für das Kriterium Garantie- und Gewährleistungszeitraum (Punkt 14) können maximal 50 Leistungspunkte und zwar 25 Leistungspunkte für den Garantie- und 25 Leistungspunkte für den Gewährleistungszeitraum erzielt werden. Diese Punkte werden je zur Hälfte auf das Fahrzeug und die Anbaugeräte wie folgt aufgeteilt:
Garantie:
36 und mehr Monate --> 12,5 Punkte für Fahrzeug + 12,5 Punkte für Anbaugeräte
24 bis 35 Monate --> 10 Punkte für Fahrzeug + 10 Punkte für Anbaugeräte
Weniger als 24 Monate --> 0 Punkte für Fahrzeug + 0 Punkte für Anbaugeräte
Gewährleistung:
36 und mehr Monate --> 12,5 Punkte für Fahrzeug + 12,5 Punkte für Anbaugeräte
24 bis 35 Monate --> 10 Punkte für Fahrzeug + 10 Punkte für Anbaugeräte
Weniger als 24 Monate --> 0 Punkte für Fahrzeug + 0 Punkte für Anbaugeräte
— Kriterium „Lieferzeit“:
Für das Kriterium Lieferzeit (Punkt 13) können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden:
9 und weniger Wochen --> 50 Punkte
10 – 15 Wochen --> 25 Punkte
16 – 21 Wochen --> 10 Punkte
22 – 25 Wochen --> 5 Punkte
26 und mehr Wochen --> 0 Punkte
— Kriterium „Preis“:
Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote. Hier können max. 500 Leistungspunkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
4. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist,
5. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen nach den in §§ 123 und 124 GBW in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:
— Fertigung und/oder Lieferung eines vergleichbaren Kompaktschleppers mit Winterdienstausrüstung und Wasserversorgungssystem innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre,
— an mindestens 2 kommunale oder gewerbliche Auftraggeber,
— innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung). Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist.
Kundendienst:
Der Bewerber muss einen Kundendienststandort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen am Geräteträger und den Anbaugeräten der ausgeschriebenen Geräte angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Landmaschinen- oder Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Kundendienststandort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen am Geräteträger,
— Reparaturen an den Anbaugeräten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Kundendienststandort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle – Submissionsstelle, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorstellung eines Vorführgerätes:
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von 4 Kalenderwochen ein dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Gerät beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dieses Gerät nicht innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9GH4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]