NRW Umweltwirtschaftsbericht 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21/016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umwelt.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
NRW Umweltwirtschaftsbericht 2022
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung des Umweltwirtschaftsberichts 2022 für das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW). Mit dem NRW Umweltwirtschaftsbericht 2022 sollen im Kern die Entwicklungen in der Umweltwirtschaft auf Basis der mit den NRW Umweltwirtschaftsberichten 2015, 2017 und 2020 eingeführten Kennzahlen mit den jeweils aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten fortgeschrieben werden.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, der ersten Phase, wird europaweit eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung (s. im Einzelnen unter Ziff. 3). Unter den geeigneten Unternehmen werden mindestens 3, höchstens 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden und an der folgenden Verhandlung ggf. teilnehmen.
Von den geeigneten Unternehmen werden mindestens 3, höchstens 5 zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Auswahl unter den als geeignet festgestellten Unternehmen erfolgt nach Qualität und Aktualität der eingereichten Referenzen. Zur Bewertung der Qualität ist es unabdingbar, dass sowohl genaue Angaben über Thema und Inhalt der Referenzprojekte als auch der darin selbst erbrachten Leistungen gemacht werden.
Einzelheiten zur Bewertung des Teilnahmeantrags ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix „Teilnehmer-Auswahl“.
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung der Eignung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den Vergabevorschriften unterfallen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur persönlichen Lage des Bewerbers ist Folgendes vorzulegen:
— „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Formular 521 EU); ist auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern vorzulegen,
— „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ (Formular 531 EU) – sofern zutreffend,
— Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) – sofern zutreffend,
— „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher“ (Formular 533 EU) – sofern zutreffend.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist Folgendes vorzulegen:
— Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Formular „Umsatzentwicklung“); ist auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beruft.
a) Unternehmensreferenzen:
Zum Nachweis der Fachkunde ist vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft Folgendes vorzulegen:
1. Mindestens eine Referenz (Bericht bzw. Studie) zu einem zur Anwendung gebrachten Modell zur Abgrenzung der Umweltwirtschaft bzw. der Green Economy, das Anbieter erfasst, die umweltschützende bzw. umweltfreundliche und ressourceneffiziente Produkte und Dienstleistungen anbieten sowie die amtlichen Wirtschaftsstatistiken nutzt,
2. Mindestens eine Referenz einer wissenschaftlich fundierten Studie bzw. eines statistisch deskriptiven Berichts mit Fokus auf die Umweltwirtschaft bzw. die Green Economy auf Landes- oder Bundesebene (Umfang mindestens 50 Seiten),
3. Mindestens eine Referenz eines Strategiepapiers (Policy Paper) mit konzeptionell-orientierten Handlungsempfehlungen (Umfang mindestens 30 Seiten).
Nachweise darüber sind gemäß Formular „Referenzliste Unternehmen“ anzugeben.
b) Qualifikation/Referenzen des Projektteams:
Die vom Bewerber für die Leistungserbringung vorgesehenen fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu benennen.
Darzustellen und durch entsprechende Referenzen zu belegen ist deren persönliche Qualifikation, d. h. fachliche Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss mindestens eine Referenz in einem der vorstehend unter a) genannten Bereiche nachweisen. Insgesamt muss das Projektteam die unter a) benannten Anforderungen erfüllen. Nachweise darüber sind gemäß Formular „Mitarbeiterprofile“ anzugeben.
Die Referenzen des Projektteams müssen nicht im Unternehmen des Bewerbers erbracht worden sein.
Das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam darf im Laufe des Verfahrens und der Vertragsdurchführung grundsätzlich nicht verändert werden. Sollte jedoch eine Personaländerung unabdingbar sein, ist zwingend vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Teammitglied die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird (gemäß Formular „Mitarbeiterprofile“).
Die unter a) und b) geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren vollständig – 1.4.2018 bis 31.3.2021 – erbracht wurden (gemäß Formulare „Referenzliste Unternehmen“ und „Mitarbeiterprofile“). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z. B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. – ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen „Referenzliste Unternehmen“ bzw. „Mitarbeiterprofile“ konkret für den abgefragten Zeitraum (1.4.2018-31.3.2021) darzustellen.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben; vgl. dazu „Information DSGVO“ (Formular 312a/322a EU).
c) Überprüfung der Referenzen/Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten.
Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bewerber vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bewerber insoweit unaufgefordert nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.
d) Ausfallregelung:
Es ist darzulegen, inwieweit der Bewerber in der Lage ist, die durchzuführenden Arbeiten auch bei Ausfällen im Projektteam zu gewährleisten.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Zulassung oder Eintragung in einem Register erforderlich ist, ist der entsprechende Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Sowohl das Vergabeverfahren als auch die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt. Die Verhandlungssprache bei Sitzungen, Besprechungen, usw. ist deutsch. Auch alle Dokumente sind in deutscher Sprache abzufassen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, der ersten Phase, wird europaweit eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Unter den geeigneten Unternehmen werden mindestens 3, höchstens 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden und an der folgenden Verhandlung ggf. teilnehmen.
Dem Verfahren liegen die „Bewerbungs- und Vergabebedingungen“ (Formular 511 EU) zugrunde.
Soweit zusätzliche Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Aus-schreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten oder zum Angebot aufgeforderten Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis zum 25.5.2021 ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und werden spätestens bis zum 28.5.2021 beantwortet.
Fragen zum Angebot sind spätestens bis zum 2.7.2021 ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und werden spätestens bis zum 6.7.2021 beantwortet.
Die Fragen der Unternehmen werden ggf. gesammelt und sortiert und dann innerhalb der genannten Fristen beantwortet. Sofern Fragen nicht unternehmensspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Kommunikation auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den Unternehmen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes zu beachten.
Sind für bestimmte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise Formulare vorgesehen, müssen die entsprechenden Formulare verwendet werden. Die Formulare werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formulare sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formulare darf nicht abgeändert werden.
Es sind zwingend alle geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie Formulare – sofern zutreffend – abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag muss mindestens Folgendes beinhalten, wobei sich der Auftraggeber die Anforderung weiterer Angaben vorbehält (siehe im Einzelnen auch die „Zusammenstellung Teilnahmeunterlagen“ (Formular 315 EU)):
— „Teilnahmeantrag“ (Formular 314 EU),
— Eignungsnachweise.
Teilnahmefrist und -form:
Der Teilnahmeantrag ist bis zum 8.6.2021, 10.00 Uhr, gemäß Hinweise Einreichung Interessensbestätigung/Teilnahmeanträge/Angebote (Formular 312/322 EU), elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) einzureichen.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs fordert der Auftraggeber – spätestens am 21.6.2021 – die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe eines Erstangebots auf. Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den Vergabevorschriften unterfallen.
Das Angebot muss mindestens Folgendes beinhalten, wobei sich der Auftraggeber die Anforderung weiterer Unterlagen vorbehält (siehe im Einzelnen auch die „Zusammenstellung Angebotsunterlagen“ (Formular 325 EU):
— Angebotsschreiben (Formular 324 EU),
— Inhaltliches Angebot.
a) Schlüssiges und ausführliches Konzept zur Durchführung der vorgegebenen Arbeitspakte unter Darstellung der vorgesehenen Methode.
Hierzu gehören Angaben:
— zum Modell zur Abgrenzung der Umweltwirtschaft (u.a. Erfassungsmethode und -grundlagen),
— zur Anschlussfähigkeit zu den in den NRW Umweltwirtschaftsberichten 2015, 2017 und 2020 veröffentlichten Ergebnissen,
— zur geplanten Bearbeitung der Arbeitspakete, jeweils differenziert nach Zielen, Vorgehensweise und zu erzielenden Ergebnissen (u. a. Bearbeitungsintensität und -tiefe),
— zu den geplanten Kerngrößen zur Darstellung der ökonomischen Potenziale und Bedeutung der Umweltwirtschaft (u. a. zeitliche Datenverfügbarkeit, sektorale Differenzierung, regionale Tiefe und Vergleichsregionen),
— zur geplanten Zeit- und Arbeitsplanung (u. a. Anzahl der Projektbearbeiter, zeitliche Abstufung bzw. parallele Bearbeitung der Arbeitspakete, personelle Aufgabenzuordnung).
b) Gliederungsentwurf für den Umweltwirtschaftsbericht NRW 2022.
c) Arbeitsprobe bestehend aus einer Textprobe (rund 3 000 Zeichen mit Leerzeichen) für ein Vorwort zur Bedeutung der Umweltwirtschaft bzw. der Green Economy für den Strukturwandel im Rheinischen Revier.
Honorar/Kostenaufstellung:
Der Angebotspreis ist jeweils für die einzelnen Positionen sowie als Gesamtpreis anzugeben und umfasst alle Leistungen einschließlich sämtlicher Auslagen und Nebenkosten (Personal-, Reise-, Sach- und Gemeinkosten).
Der Preis ist aufzuschlüsseln nach der Anzahl der Personen/Tage und der Höhe der Tagessätze des einzusetzenden Personals unter Zuordnung zu den einzelnen Aufgaben/je Arbeitspaket sowie unter Angabe der jeweiligen Qualifikation.
Zu den Nettopreisen ist der gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer-Satz anzugeben, der für die Leistungen fällig wird.
Das MULNV hat die Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705.
Angebotsfrist und -form:
Das Angebot ist bis zum 16.7.2021, 10.00 Uhr, gemäß „Hinweise Einreichung Interessensbestätigung/Teilnahmeanträge/Angebote“ (Formular 312/322 EU), elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) einzureichen.
Das Verhandlungsgespräch wird voraussichtlich in der 32. KW 2021 stattfinden.
Im Verhandlungstermin sollen die wesentlichen Inhalte des Angebots schlüssig präsentiert und die Schwerpunkte näher erläutert werden. Dabei müssen sich mindestens die vorgesehene Projektleitung sowie ihre Stellvertretung persönlich vorstellen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Vertreter entsandt werden.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Verhandlung wird der Auftraggeber mit der Einladung zur Verhandlung voraussichtlich bis zum 30.7.2021 mitteilen.
Aus dem Verhandlungsgespräch werden sich ggf. Anforderungen an eine Konkretisierung oder Änderung des Angebots ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, auch über das/die Folgeangebote – ggf. nur schriftlich – zu verhandeln.
Um dem Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie Sorge zu tragen, wird das Verhandlungsgespräch ggf. in einem digitalen Format (Videokonferenz) stattfinden.
Zuschlagskriterien:
Für die Erteilung des Zuschlags werden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots folgende Kriterien zugrunde gelegt:
— Preis [30 %],
— Fachliche Kriterien [insg. 70 %].
Davon:
— Fachliche Qualität des Konzeptes zur Durchführung der vorgegebenen Arbeitspakete [70 %],
— Vorschlag für die Gliederung des Umweltwirtschaftsberichtes NRW [10 %],
— Arbeitsprobe [20 %].
Einzelheiten zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix „Zuschlagskriterien“.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird.
Die Leistung wird auf Grundlage eines Vertrages für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsinhalte im Wege von festen Zahlungsterminen erbracht (siehe ggf. beiliegender Vertragsentwurf).
Der Auftrag ist ab Zuschlag bis zum 30.9.2023 durchzuführen.
Hinweis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder einzelfallbezogene Vertragsbedingungen des Unternehmens sowie Dritter ausgeschlossen sind. Soweit das Unternehmen sich auf eigene Vertragsbedingungen beruft, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Vertragsbedingungen:
Es gelten die folgenden Vertragsbedingungen:
— der Vertrag (vgl. Vertragsentwurf),
— die Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU),
— die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen- (Formular 513 EU).
Sämtliche Rechte am Auftragsergebnis liegen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYD9M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.umwelt.nrw.de
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Vergabekammer Rheinland, C/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Tel.: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]