Fahrleistungen für Schülerinnen und Schüler im Ennepe-Ruhr-Kreis zu den kreiseigenen Förderschulen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrleistungen für Schülerinnen und Schüler im Ennepe-Ruhr-Kreis zu den kreiseigenen Förderschulen
Kämpenschule in Witten (Regionallos 1)
Ennepe-Ruhr-Kreis – Witten
Das Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Die Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt,
— Die Beförderung zur jeweiligen Schule; eine Begleitung bis zur Schultür ist nicht erforderlich,
— Die Abholung an der jeweiligen Schule und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Da die Schule während der Vertragslaufzeit saniert wird, hat die Beförderung während der Sanierungsphase teilweise abweichend zum Ausweichstandort an der ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Schmandbruch in Wetter zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kämpenschule in Witten Regionallos 1
Ort: Wetter
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Witten
Fahrten zur Kämpenschule bzw. zum Ersatzstandort in Wetter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetter
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Beauftragung eines zusätzlichen Busses zur Kämpenschule. Frühere Vertragsänderungen sind nicht erfolgt.
Erst kurz vor Beginn des Schuljahres stellte sich heraus, dass die vertraglich festgelegte Anzahl der Fahrzeuge coronabedingt nicht ausreicht, um die Schülerschaft und die Integrationskräfte ordnungsgemäß zu befördern. Das Schulministerium NRW hatte mit Schulmail Nr. 24 vom 23.6.2020 angekündigt, dass für das kommende Schuljahr Präsenzunterricht nach Stundenplan vorzusehen sei. Vor dem Hintergrund der Corona-Zahlen beschloss die Kultusministerkonferenz am 14.7.2020 einen „Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen“. Auf dieser Basis musste die Beförderung durch die Schulen Ende Juli 2020 neu geplant werden. Durch die Definition von Gruppen in fester Zusammensetzung (Kohorten) sowie von Freiplätzen nur Reduzierung der Kontakte und besseren Nachverfolgung von Erkrankungen entstand ein höherer Bedarf an Fahrzeugen. Mit dem Ende Juli 2020 festgestellten Bedarf war daher vorher nicht zu rechnen.