Instandsetzung der Kammerwände an der Ruhrschleuse Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/812/25
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47138
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-westdeutsche-kanaele.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung der Kammerwände an der Ruhrschleuse Duisburg
— Instandsetzung der Kammerwände der Ruhrschleuse Duisburg,
— Insbesondere die Instandsetzung der Ziegelvorsatzschale, der Nischenpoller, der Schleusenplanie und der Wandköpfe der Leitwände im Oberwasser,
— Herstellung von 2-lagig bewehrten Spritzbetonvoratzschalen,
— Herstellung von Kranaufstellplätzen einschl. Tiefgründung (Großbohrpfähle),
— Herstellung Dichtungsanschlag für den Schleusenrevisionsverschluss am Unterhaupt,
— Erneuerung der vorhandenen Rollkeilschütze,
— Herstellung von Revisionsverschlüssen für die Schütze,
— Verfüllung der Gefache der Kammersohle,
— Erneuerung der Schleusenausrüstung,
— Herstellung von Betriebswegen und Umlegung von Kabelschächten.
47059 Duisburg
— Instandsetzung der Kammerwände der Ruhrschleuse Duisburg,
— Technische Bearbeitung für Stahlwasserbau (Rollkeilschütz und Dammtafel),
— Baustelleneinrichtung,
— Herstellung von Kranaufstellplätzen einschl. Tiefgründung (Großbohrpfähle),
— Herstellung Dichtungsanschlag für den Schleusenrevisionsverschluss am Unterhaupt,
— Betonabbrucharbeiten,
— Herstellung von Beton- und Stahlbeton,
— Herstellung von 2-lagig bewehrten Spritzbetonvoratzschalen,
— Instandsetzung Ziegelvorsatzschale,
— Erneuerung der vorhandenen 4 Rollkeilschütze und Schützschienen einschl. Korrosionsschutzarbeiten,
— Herstellung von Revisionsverschlüssen (2 Dammtafeln) für die Schütze einschl. Korrosionsschutzarbeiten,
— Verfüllung der Gefache der Kammersohle,
— Erneuerung der Schleusenausrüstung,
— Herstellung von Betriebswegen und Umlegung von Kabelschächten.
Die Abgabe von mehr als einem hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button „Ausschreibungsunterlagen einsehen“ ausfüllbar bereit gestellt oder unter https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/ausschreibungen/eVergabe/Bauleistungen/Bauleistungen_node.html.
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button „Ausschreibungsunterlagen einsehen“ ausfüllbar bereit gestellt oder unter https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/ausschreibungen/eVergabe/Bauleistungen/Bauleistungen_node.html.
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.
Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist:
Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
Siehe auch Ziff. 6.
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten 2 Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button „Ausschreibungsunterlagen einsehen“ ausfüllbar bereit gestellt oder unter https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/ausschreibungen/eVergabe/Bauleistungen/Bauleistungen_node.html.
Für die Herstellung und Montage von Stahlwasserbauteilen ist die Zertifizierung nach DIN EN 1090-2 bis EXC3 nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
Emmericher Straße 201
47138 Duisburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Bundesbehörde ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 seit dem 27. November 2019 über digitale Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten zu können. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat hierzu ein neues Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung gerecht zu werden.
Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller verpflichtend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47138
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wsa-westdeutsche-kanaele.wsv.de