Erschließungsplanung ehem. Wentworth-Kaserne Referenznummer der Bekanntmachung: 5591/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seh-herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung ehem. Wentworth-Kaserne
Die Auftraggeberin entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford u. a. die ehemalige Wentworth-Kaserne an der Liststraße und Vlothoer Straße in Herford. Die Kaserne wurde in den 1930er Jahren als Wehrmachtskaserne errichtet. Sie umfasst insgesamt rund 10 ha Fläche. Von 1945 bis Ende 2015 wurde das Areal durch die britische Armee genutzt.
Im September 2017 wurden die ersten Gebäude nach Modernisierung wiedereröffnet und eine Zweigstelle der Hochschule für Finanzen NRW (HSF) hat ihren Betrieb mit zunächst 160 Studierenden aufgenommen. Der Betrieb des Kongresszentrums sowie des ehemaligen Offizierskasinos als Mensa und Veranstaltungsstätte wurde ebenfalls aufgenommen. Im September 2018 wurde der Standort der HSF auf rund 500 Studierende und Dozenten erweitert. Derzeit wird der Umbau und die Modernisierung einer ehemaligen Kindertagesstätte zu einem Start-up Center vorbereitet. Der Betrieb soll Ende 2021 aufgenommen werden.
Die Entwicklung des BildungsCampus Herford erfordert eine Neuerschließung des ehemaligen Kasernengeländes. Zu diesem Zweck sind Verkehrsanschlüsse an die Vlothoer-Straße, die Ulmenstraße sowie die Stadtholzstraße herzustellen. In diesem Zuge ist auch die technische Erschließung herzustellen. Dabei ist zu beachten, dass in Teilbereichen die technische Erschließung bereits vorbereitet wurde. Der östliche Teil des Areals soll gemäß Bebauungsplanentwurf für Büro- und Verwaltungsneubauten vorbereitet werden. Die technische Erschließung ist für diesen Bereich komplett neu zu konzeptionieren und herzustellen. Dies hat in Abstimmung mit den Versorgungsträgern sowie den zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung zu erfolgen.
Für den Teilbereich „BildungsCampus West“ liegt bereits ein Bebauungsplan vor, während das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans für den östlichen Bereich des Gebiets noch andauert; hier soll vor dem Satzungsbeschluss die hier ausgeschriebene Erschließungsplanung als finale Definition der öffentlichen Erschließung einfließen. Eine entsprechende erneute Offenlage ist eingeplant. Ziel ist es, dass der Bebauungsplan Ende 2021 als Satzung beschlossen wird, sodass die Entwurfsplanung als Grundlage für den Bebauungsplan bis zum September 2021 abgeschlossen sein muss, siehe dazu Teil D dieser Leistungsbeschreibung.
Für die Gestaltung der Freianlagen wurde bereits ein freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt und ein Planungsauftrag erteilt. Im Zuge der Freiraumplanung wurde bereits ein Entwurf für den Mary-Somerville-Boulevard entwickelt, der sich allerdings nur auf den bereits bestehenden Teil des Boulevards bezieht.
Die notwendige Dimensionierung des Straßenraums ist in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrs zu konzeptionieren. Der bereits bestehende Teil des Mary-Somerville-Boulevards ist gemäß dem Entwurf des bereits beauftragten Freianlagenplaners herzustellen. Die Entwurfsidee ist auf die neu zu errichtenden Straßen zu übertragen. Zu beachten ist, dass der Endausbau der neuen Straßen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den Baufeldern im östlichen Bereich erfolgen wird. Die Einteilung in Bauabschnitte wird im Rahmen der Beauftragung in Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie den weiteren Beteiligten erfolgen.
Die technische Erschließung umfasst neben der Versorgung mit Strom, Frischwasser und Telekommunikation auch die Erweiterung des vorhandenen Fernwärmenetzes zur Versorgung der zukünftigen Gebäude. Diese ist in Abstimmung mit der Auftraggeberin und den Stadtwerken Herford zu konzeptionieren. Ebenso sind die erforderlichen Abwasserkanalanschlüsse zu prüfen, zu konzeptionieren und herzustellen. Darüber hinaus ist das Straßenbegleitgrün zu planen und herzustellen.
Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Kanalanlagen); vgl. Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Herford
Auftragsgegenstand sind die Ingenieurleistungen der Objektplanung zu den Leistungsbildern „Ingenieurbauwerke" und „Verkehrsanlagen“ (Teil 3, Abschnitte 3 und 4 gemäß HOAI). Die Beauftragung umfasst jeweils die Leistungsphasen 1 bis 9 zu beiden Leistungsbildern, wobei jeweils auch die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung mitbeauftragt wird. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (vgl. Abschnitt II.2.14) dieser Bekanntmachung).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRYUY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.