ÖPNV-Marketingleistungen in den Kreisgebieten Minden-Lübbecke, Herford und Gütersloh
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 521 / 329433-13
Fax: +49 521 / 329433-16
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-guetersloh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5731 / 84204-17
Fax: +49 5731 / 84204-44
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-herford.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5731 / 84204-17
Fax: +49 5731 / 84204-44
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.minden-luebbecke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32257
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5731 / 84204-17
Fax: +49 5731 / 84204-44
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buende.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5731 / 84204-17
Fax: +49 5731 / 84204-44
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.minden.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPNV-Marketingleistungen in den Kreisgebieten Minden-Lübbecke, Herford und Gütersloh
Ausgeschrieben ist eine Rahmenvereinbarung für mind. 2 Jahre über die Erbringung von Marketingdienstleistungen im Bereich ÖPNV.
Kreise Gütersloh, Minden-Lübbecke, Herford, Städte Bünde und Minden
Gegenstand des Auftrags wird im Kreis Gütersloh die Vermarktung der Linienbündel Nordwest, Südost und Südwest sowie ab Sommer 2021 zusätzlich Linienbündel Nord sein sowie in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford die Linienbündel bzw. -lose A, C1 bis C4, B1 bis B3, D2, E1 sowie F.
Ausschreibende Stellen sind der Kreis Gütersloh und die Kreise Minden-Lübbecke und Herford sowie die Städte Bünde und Minden. Die Vergabestellen bedienen sich der Unterstützung des Zweckverbands Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe, Bielefeld (VVOWL) und der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (mhv), Bad Oeynhausen.
Der erfolgreiche Bieter wird mit den ausschreibenden Stellen eine Rahmenvereinbarung abschließen. In dieser wiederum wird der erfolgreiche Bieter verpflichtet, mit den in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Herford tätigen Verkehrsunternehmen weitere Verträge abzuschließen. Die Verkehrsunternehmen sind ebenfalls durch Verträge mit den ausschreibenden Stellen verpflichtet, mit dem erfolgreichen Bieter dieser Ausschreibung jeweils einen Vertrag abzuschließen. Der erfolgreiche Bieter wird auf Rechnung der Verkehrsunternehmen tätig.
Der Vertrag wird mit den folgenden Verkehrsunternehmen geschlossen:
MKR Mühlenkreisbus GmbH Stadtverkehrsgesellschaft Bünde Mindener Verkehrsbetriebe GmbH TWV Bus Transdev Ostwestfalen GmbH WeserWerreBus GmbH Extertal VlothoBus GmbH Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ÖPNV-Marketingleistungen in den Kreisgebieten Minden-Lübbecke, Herford und Gütersloh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
AUf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintrag eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).