Wärmespeicher Referenznummer der Bekanntmachung: 4110248
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-kempen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmespeicher
Errichtung eines Wärmespeichers als Teil einer Groß-Solarthermie-Anlage.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Errichtung eines Wärmespeichers als einer Komponente einer Groß-Solarthermie-Anlage in Kempen inkl. Frostsicherung und Übergabestation sowie Einbindung von Elektro- und Leittechnik
Die Stadtwerke Kempen GmbH als Regionalversorger für Strom, Gas, Wasser und Wärme setzt auf nachhaltige Technologien zur Versorgung ihrer Kunden. Ein Beitrag zur Energiewende soll die Nutzung der Solarenergie sein. Zu diesem Zweck wird die Stadtwerke Kempen GmbH eine Groß-Solarthermie-Anlage (Grundfläche 12
Ha) errichten und diese an ihr Fernwärmenetz und an den noch zu errichtenden Wärmespeicher anschließen. Die Errichtung der Solarthermie-Anlage im engeren Sinn (Kollektorenfeld) wird ebenfalls europaweit ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren läuft zeitgleich zu dieser Ausschreibung.
Weitere Komponenten der Solarthermie-Anlage im weiteren Sinne sind die 2 Technikgebäude „Technikgebäude Solarthermie-Feld“ und „Technikgebäude Wärmespeicher“ sowie die Wärmetransporttrasse zwischen den beiden Technikgebäuden „Solarthermie Feld“ und „Wärmespeicher“. Die europaweiten
Ausschreibungen zu diesen Komponenten erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlicher Beginn ist Mai/Juni 2021.
Im hier vorliegenden Vergabeverfahren „Wärmespeicher“ suchen wir einen Auftragnehmer, der den Wärmespeicher errichtet. Der Wärmespeicher kann aus Stahl oder Spannbeton hergestellt werden, der Auftraggeber ist insoweit technologieoffen. Der Wärmespeicher wird mit definierten Schnittstellen zur Solarthermieanlage (Kollektorenfeld) vorgegeben.
KfW-Programm Erneuerbare Energien (281)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Unternehmensdarstellung
Der Bieter erstellt eine kurze Unternehmensdarstellung, in der er insbesondere Ausführungen zur Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, zur Gesellschafterstruktur und ggf. zur Konzernzugehörigkeit (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, aber auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen, insbesondere Verlustübernahmeverpflichtungen, Patronatserklärungen oder sonstige finanzielle Absicherungen über eine Muttergesellschaft) macht und ggf. alle Standorte benennt.
b) Erklärung über den Umsatz
Der Bieter legt eine Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) sowie eine Erklärung über seinen Umsatz im Bereich seiner Tätigkeiten, die mit der ausgeschriebenen Leistung Vergleichbar sind, vor, ebenfalls für die letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
c) Bankerklärung
Der Bieter legt eine aktuelle (max. 6 Monate alte) Bankerklärung bzw. Bankauskunft vor, also eine Aussage der Hausbank über die bestehende Geschäftsbeziehung inkl. einer Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters.
d) Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter legt den Nachweis einer entsprechenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung vor mit Angabe der Deckungssumme in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden durch eine aktuelle (max. 6 Monate alte) Bestätigung der Versicherung über die Deckung.
Eine Vorlage der Versicherungspolice ist nicht ausreichend.
Alle hier geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend in der geforderten Form/Aktualität einzureichen (k.o.-Kriterien). Der Umsatz im Bereich der vergleichbaren Tätigkeiten der letzten 3 Geschäftsjahre – alle Leistungen im Bereich Errichtung Wärmespeicher – muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. In einem der letzten 3 Jahre muss der Umsatz mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Die Bankerklärung muss die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters für die Auftragserfüllung (im Falle der Auftragserteilung) bestätigen.
a) Bauleiter/Fachbauleiter im Projekt
Der Bieter benennt jeweils namentlich sowohl den verantwortlichen Bauleiter als auch die ihm unterstellten Fachbauleiter, der bzw. die im Fall der Auftragserteilung eingesetzt werden. Insbesondere der verantwortliche Bauleiter muss während der gesamten Bauphase, sobald Tätigkeiten im oder für den Aufbau des Wärmespeichers stattfinden, bis zur Abnahme auf der Baustelle anwesend sein. Er wird für eine Ordnungsgemäße, den Vorschriften und Vertragsbedingungen entsprechende termingerechte Abwicklung insgesamt verantwortlich sein. Der verantwortliche Bauleiter wird sämtliche Leistungen des Auftragnehmers Koordinieren und für die Durchführung der gemeinsamen Sicherheits-, Termin- und Qualitätskontrollen sowie für die Sicherheit auf der Baustelle allein zuständig sein. Alle benannten Bauleiter müssen die jeweiligen Leistungen, für die sie vorgesehen sind, schon auf mindestens einer vergleichbaren Baustelle erfolgreich durchgeführt haben. Der Bieter legt für jeden der benannten Bauleiter (verantwortlicher Bauleiter, ihm Unterstellte Fachbauleiter) entsprechende Referenzen über die Erbringung der beschriebenen Leistungen auf Vergleichbaren Baustellen vor und zwar mit folgenden Angaben:
— Namentliche Nennung des vorgesehenen Mitarbeiters und seiner Qualifikation,
— Nennung der Position, die der Mitarbeiter im Falle der Auftragserteilung einnehmen soll (verantwortlicher Bauleiter oder Fachbauleiter),
— Name und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung,
— Beschreibung der erbrachten Leistung, die der nun für den Mitarbeiter vorgesehenen Aufgabe entspricht, nach Art (Aufgabe/Problemstellung), Umfang und Wert,
— Leistungszeitraum der Referenzleistung,
— Angabe eines konkreten Ansprechpartners (Name, Telefonnummer inkl. Durchwahl und E-Mail-Adresse)für evtl. Rückfragen beim Referenzgeber
b) Ausländische Bieter
Ausländische Bieter geben eine Erklärung darüber ab, wie sichergestellt wird, dass es bei der Auftragserfüllung und der notwendigen Koordination und Kommunikation keine Probleme infolge etwaiger Sprachschwierigkeiten gibt. Auf der Baustelle muss mindestens ein verantwortlicher und entscheidungsbefugter Ansprechpartner
Deutsch sprechen.
c) Referenzen
Der Bieter legt zum Nachweis seiner Erfahrungen und seines Könnens Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) jeweils zu Projekten vor, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, also Referenzen zur Planung und Errichtung eines Wärmespeichers von mindestens 3 000 m3 Volumen und zwar mit folgenden Angaben:
— Name und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung,
— Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art (Aufgabe/Problemstellung), Umfang und Wert,
— Leistungszeitraum der Referenzleistung,
— Angabe eines konkreten Ansprechpartners (Name, Telefonnummer inkl. Durchwahl und E-Mail-Adresse) für evtl. Rückfragen beim Referenzgeber,
d) Ausschlussgründe des § 123 und des § 124 GWB
Der Bieter erklärt, dass die in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe für ihn nicht vorliegen.
Im Fall der Eignungsleihe nach § 47 SektVO muss der bzw. müssen die Unterauftragnehmer diese Erklärung auch zwingend abgeben.
Für die fachliche Eignung des Bieters ist es zwingend, dass er bereits Leistungen erbracht hat, die mit dem Ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind. Die Vorlage von mindestens einer Referenz in der genannten Mindestgrößenordnung aus den letzten 5 Jahren (2016, 2017, 2018, 2019, 2020) ist zwingend (k.o.- Kriterium). Ältere Referenzen werden nicht gewertet. Kann der Bieter diese Vorgabe nicht erfüllen, ist er nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB muss zwingend vorliegen.
Für die konkret im Projekt eingesetzten Bauleiter/Fachbauleiter muss mindestens eine der oben unter a) Beschriebenen Referenzen für jeden der für die jeweilige Aufgabe/Position benannten Mitarbeiter aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) vorliegen. Ältere Referenzen werden nicht gewertet.
Für ausländische Bieter ist die Vorlage der oben unter b) genannten Erklärung zur Sicherstellung der Überwindung der Sprachbarriere zwingend.
a) Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung, § 17 VOB/B; die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme (brutto, ohne Nachträge).
b) Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
30 % der Auftragssumme werden nach Montage und vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber gemeinsam erstelltem Aufmaß gezahlt, weitere 50 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des Wärmespeichers und die restlichen 20 % der Auftragssumme nach von Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam durchgeführter erfolgreicher Abnahme und Stellung der Gewährleistungsbürgschaft.
Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung der Bietergemeinschaft beifügen, in der alle Mitglieder mit vollständigen Adressangaben aufgeführt sind und der für den Abschluss des Vertrages sowie für die Beantwortung eventueller Rückfragen zum Angebot bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und in der alle Mitglieder erklären, als Gesamtschuldner zu haften.
Für den Fall, dass der Bieter sich der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO bedienen will, muss er das/die unternehmen, dessen/deren Kapazitäten er in Anspruch nehmen will, in jedem Fall benennen und die Entsprechenden Eignungskriterien des/der Unternehmen nachweisen. Das/die Unternehmen, das/die als Nachunternehmen vorgesehen ist/sind, muss/müssen sich verpflichten, die erforderlichen Kapazitäten im Falle der Beauftragung auch zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Teilnahme der Bieter an der Angebotseröffnung ist nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Rechtsgrundlage für Rechtsbehelfs- und Nachprüfungsverfahren: Richtlinie 2014/25/EU
Haben die Bieter Beanstandungen im Hinblick auf dieses Vergabeverfahren, müssen sie etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, unverzüglich, spätestens aber 10 Kalendertage vor einreichen eines Nachprüfungsantrags gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen die Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).