Umbau und Erweiterung Seniorenpflegeheim Dellbrück, Sanitärtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/02/35/03/15a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50735
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Seniorenpflegeheim Dellbrück, Sanitärtechnik
Die SBK passen das bestehende Seniorenzentrum in Köln- Dellbrück an das Wohn- und Teilhabe-Gesetz an. Hierfür werden in der Einrichtung Doppelzimmer zu Einzelzimmern umgebaut und – sofern nicht vorhanden – Bewohnerbäder neu geschaffen. Um den Platzverlust aus dem Abbau der Doppelzimmer zu kompensieren, wird das 3. Obergeschoss – bisher nur zu einem Drittel der Geschossfläche ausgebaut – über ca. 75 % der gesamten Geschossfläche (straßenseitige Rücksprünge) zu einem Vollgeschoss aufgestockt.
Die Modernisierung umfasst für alle Bereiche und Bauteile, die erneuert werden, auch -soweit möglich- eine Anpassung an die DIN 18040.
Mit den vorbereitenden Maßnahmen wurde im September 2019 begonnen, die Bauhauptgewerke begannen im Januar 2020.
Städtisches Seniorenzentrum Dellbrück Dellbrücker
Hauptstr. 100a
51069 Köln
Im Gewerk Sanitär handelt es sich im Wesentlichen um die Neuerrichtung der Ver- und Entsorgungsleitungen, innenliegende Regenentwässerung sowie die Installation von Nasszellen und Nebenbereiche für die Bewohner und das Personal.
— ca. 650 m Schmutzwasserentwässerung,
— ca. 280 m Regenentwässerung,
— ca. 2 300 m TW- Edelstahlrohrleitungen,
— ca. 2 000 m TW-MSV Rohr,
— ca. 300 Stück Sanitäre Objekte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Zur Nachweisführung genügen Angaben an der entsprechenden Stelle im Angebotsschreiben. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben.
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen.
Zur Nachweisführung genügen Angaben an der entsprechenden Stelle in der Eigenerklärung zur Eignung. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigungen) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
— Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angaben zum Bauvorhaben, zum Bauherrn, zum Ansprechpartner mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zum Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum,
— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; diese Angabe ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist; diese Angaben sind nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen.
Zur Nachweisführung genügen Angaben an der entsprechenden Stelle in der Eigenerklärung zur Eignung, der Referenzliste bzw. dem Nachunternehmerverzeichnis. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung vergleichbarer Leistungen auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Boltensternstr. 16, 50735 Köln
Die Teilnahme von Bietern und Bevollmächtigten am Eröffnungstermin ist nicht vorgesehen (s. § 14 EU VOB/A)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen können ausschließlich über den Vergabemarktplatz der Stadt Köln gestellt werden. Rückfragen werden für alle Interessenten ausschließlich über die Bieterkommunikation im Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte Interessenten werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz der Stadt Köln aufzurufen, um dort eventuelle Antworten auf Rückfragen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYHYEJJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland