4 Gerätewagen Verkehrsabsicherung für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5296 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
4 Gerätewagen Verkehrsabsicherung für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft vier neue Gerätewagen Verkehrsabsicherung. Die Lieferung umfasst die Basisfahrzeuge (Fahrgestelle) sowie den Ausbau und die Beladung.
Stadt Bielefeld — Feuerwehramt
Am Stadtholz 18
33609 Bielefeld
Die Lieferung des aus- / aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf- / Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Die Leistung wird in einem Los vergeben. Beachten Sie bitte, dass für die Lose 1 a und 1 b sowie für die Lieferzeit Bewertungsmatrices bestehen.
Bewertungskriterium „Angebotspreis“
Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1 000 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis der Bieterin / des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 1 000 Bewertungspunkte erreicht werden.
(Wertungspunkte Angebotspreis = 1 000-1 000 (Angebotspreis-Bestpreis) / Bestpreis).
Bewertungskriterium „Kundendienst - Standort“.
Der Bieter, der einen Kundendienststandort bis zu 30 km Entfernung von der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält für Los 1 a und Los 1 b jeweils die max. Bewertung von 80 Punkten. Der Kundendienstbetrieb muss über Eignungen verfügen, die im Abschnitt „Kundendienst“ näher erläutert werden. Die Entfernungsangaben sind auf den Sitz des Auftraggebers mit der Adresse Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld zu beziehen.
Bewertungskriterium „Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit“.
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Samstagen in NRW für Los 1 a und Los 1 b jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben. Der Kundendienst muss in den durch den Bieter angegebenen Zeiten Störungen, Schäden oder Ausfälle an Fahrgestell sowie Fahrzeugein- und -aufbauten telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag im Werk ein.
Bewertungskriterium „Kundendienst - Vor-Ort-Verfügbarkeit“.
Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden für Los 1 a und Los 1 b jeweils maximal 40 Wertungspunkte vergeben. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem nach Verständigung durch den Auftraggeber ein Kundendienst des Bieters oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an einem beliebigen Ort im Stadtgebiet Bielefeld eintrifft und Maßnahmen zur Behebung der Störung oder des Schadens einleitet oder veranlasst.
Bewertungskriterium „Kundendienst - Quantität“.
Für die Quantität des Kundendienstes können für Los 1 a und Los 1 b jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben werden. Dabei wird die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung stehenden Kundendiensttechniker des Bieters oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens bewertet.
Bewertungskriterium „Ersatzteilversorgung“
Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt für Los 1 a und Los 1 b jeweils 100 Wertungspunkte.
Bewertungskriterium „Garantiezeit“.
Für die Garantiedauer des Fahrgestells, Motors und Getriebes bzw. Herstellergarantiezeit gegen Durchrostung werden Wertungspunkte vergeben. Eine Verlängerung der Garantiezeit über das übliche Maß hinaus darf nicht zur Entstehung von Mehrkosten (z. B. durch zusätzliche Wartung) führen. In diesem Falle erfolgt die Bewertung anhand der üblichen Garantiezeit. Maximal sind für Los 1 a und Los 1 b jeweils 100 Wertungspunkte zu erreichen.
Bewertungskriterium „Lieferzeit - Fertiggestellte Fahrzeuge (Fahrgestell & Ausbau & Beladung)“
Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben. Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrgestell, Ausbau und Beladung. Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei Überschreitung von 60 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt „Lieferzeit“ jedoch keine Punkte mehr vergeben.
In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt je vollendete Woche der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4 Gerätewagen Verkehrsabsicherung für die Feuerwehr Bielefeld
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9GAK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]