Abrollbehälter Durchsuchung/Bearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: B 18.41 - 3847/16/VV: 1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
§132 GWB
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]8
Fax: [removed]818
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter Durchsuchung/Bearbeitung
Abrollbehälter zur Bearbeitung und Durchsuchung
Abrollcontainer zur mobilen erkennungsdienstlichen Erfassung und Bearbeitung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Je 1 Abrollcontainer Durchsuchung und Bearbeitung
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Land: Deutschland
Erst durch Erkenntnisse bei Begutachtung/Erprobung des vorhandenen Musters wurden die zusätzliche Lieferung/der Einbau von höherwertigen Schwerlastauszügen als Gewinn für die bestmöglichste Nutzung erkannt. Durch die einmalige Investition am Beschaffungsgegenstand kann eine erleichterte/bessere Wartung durchgeführt werden, sodass dies zu längeren Einsätzen bzw. kostengünstigeren Zwischenwartungen und dadurch idealerweise auch einer längeren Lebensdauer der Abrollcontainer führt.
Die Änderungen haben den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht verändert.
Vorliegend kann ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen, weil es sich hier um Anpassungen am Muster handelt, die durch den Auftragnehmer auch während des Baus in der Serie umgesetzt werden müssen. Ein Transport der Abrollcontainer im Rohbau zu einem 2. Auftragnehmer und zurück wäre bereits aus logistischen Gründen nicht wirtschaftlich. Auch aus technischen Gründen wären Schwierigkeiten zu erwarten, da bereits im Vorfeld eine enge Abstimmung bezüglich der Raum- und Generatorspezifikationen zur Auslegung des Schwerlastauszugs und des Einbaus nötig wären.