Forschungsvorhaben „Alterssicherung in Deutschland 2023“ (ASID 2023) Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-1/64
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsvorhaben „Alterssicherung in Deutschland 2023“ (ASID 2023)
Der zu vergebende Auftrag umfasst daher die Erstellung einer aktuellen, repräsentativen und umfassenden Datenbasis zur Einkommenssituation der Bevölkerung ab dem Alter von 60 Jahren auf der Ebene der Personen unter Berücksichtigung von im Haushalt lebenden Lebenspartnern für das Jahr 2023. Das Forschungsprojekt „Alterssicherung in Deutschland“ wird seit 1997 alle 4 Jahre vergeben. Näheres dazu kann dem Methodenbericht zur letzten Untersuchung entnommen werden. Alle Berichte und die Tabellenbände der Vorgängerstudien können im Internet auf der Homepage des BMAS (www.bmas.bund.de) unter Publikationen als PDF-Datei eingesehen werden.
Das Forschungsprojekt besteht aus einer Datenerhebung und einer Datenauswertung und soll in den Jahren 2022 bis 2025 abgewickelt werden.
Das Teilvorhaben „Datenerhebung“ umfasst insbesondere:
Erstellung eines operationalisierten Befragungskonzepts.
Überarbeitung der Fragebögen.
Ziehung von Zielpersonen im Alter ab 60 Jahren aus einer Adressenstichprobe bei den Einwohnermeldeämtern.
Durchführung der Befragung, Datenerfassung, Datenprüfung und Datenaufbereitung.
Entwicklung eines Modells zur statistischen Fortschreibung der Bevölkerung im Alter ab 85 Jahren und deren Einkommen auf Basis verfügbarer Daten.
Entwicklung eines Modells zur Berechnung der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Entwicklung eines Hochrechnungsrahmens.
Lieferung eines auswertbaren Datensatzes mit Informationen zu mindestens 20 000 Zielpersonen ab 60 Jahren und ihrer Ehe- / Lebenspartner an die Auftraggeberin.
Erstellung eines Methodenberichts.
Das Teilvorhaben „Datenauswertung“ umfasst:
Erstellung eines Auswertungs- und Berichtskonzepts.
Berichtslegung.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02.
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen.
Siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.