Schülerbeförderung Brüder-Grimm-Schule 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-04445
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Brüder-Grimm-Schule 2021/2022
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Brüder-Grimm-Schule in Gescher.
Schülerspezialverkehr Brüder-Grimm-Schule Los 1
Brüder-Grimm-Schule Estern 93
48712 Gescher
Das Los 1 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Gronau.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der Brüder-Grimm-Schule in Gescher.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertag endet spätestens am 31.7.2025.
Schülerspezialverkehr Brüder-Grimm-Schule Los 2
Brüder-Grimm-Schule Estern 93
48712 Gescher
Das Los 2 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Ahaus.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der Brüder-Grimm-Schule in Gescher.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025.
Schülerspezialverkehr Brüder-Grimm-Schule Los 3
Brüder-Grimm-Schule Estern 93
48712 Gescher
Das Los 3 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Heek/ Legden/ Schöppingen.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der BRüder-Grimm-Schule in Gescher.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der VErtragspartner 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025.
Schülerspezialverkehr Brüder-Grimm-Schule Los 4
Brüder-Grimm-Schule Estern 93
48712 Gescher
Das Los 4 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Stadtlohn/ Südlohn/ Vreden.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der Brüder-Grimm-Schule in Gescher.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025.
Schülerspezialverkehr Brüder-Grimm-Schule Los 5
Brüder-Grimm-Schule Estern 93
48712 Gescher
Das Los 5 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Gescher/ Heiden/ Raesfeld/ Reken/ Velen.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der Brüder-Grimm-Schule in Gescher.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025.
Schülerspezialverkehr Brüder-Grimm-Schule Los 6
Brüder-Grimm-Schule Estern 93
48712 Gescher
Das Los 6 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Bocholt/ Borken/ Isselburg/ Rhede.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der Brüder-Grimm-Schule in Gescher.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf des VErtrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage des Formulars 521 bzw. Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe)
Oder
Nachweis einer Präqualifizierung
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss in Bezug auf den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahr im Schnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Der Gesamtumsatz im Geschäftsbereich „Beförderung von Schülerinnen und Schülern an Förderschulen“ muss in den letzten 3 Jahren im Schnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Eine Unterschreitung dieser Mindestumsätze führt zum Ausschluss des Anbieters.
Anforderung an das Unternehmen/Personal:
— Eine gültige Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gem. Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) ist notwendig,
— Das Personal muss eine gültige Fahrerlaubnis und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeVO) besitzen,
— Das Personal muss in der Lage sein, den Kindern entsprechend ihrer Behinderung zu helfen, z.B. beim Ein- und Aussteigen,
— In der Regel muss dasselbe Personal eingesetzt werden,
— Das Beförderungspersonal muss:
a) ausreichend deutsch sprechen,
b) volljährig sein,
c) unvoreingenommen sein gegenüber Menschen mit Behinderungen und rücksichtsvoll mit diesen umgehen,
d) nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen,
e) ein gepflegtes Erscheinungsbild haben,
f) die Füße umschließendes Schuhwerk tragen,
g) aktuelle Kenntnisse in Erster Hilfe/Lebensrettenden Sofortmaßnahmen haben (max. 1 Jahr alt),
— ob die Qualifikation ausreicht, entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber,
— Es besteht Verschwiegenheitspflicht über jegliche Personendaten, auch nach Beendigung des Vertrags,
— Das Personal soll max. einmal im Jahr an den von den Einrichtungen angebotenen Informationsveranstaltungen zur Einweisung in die behinderungsspezifischen .Besonderheiten der Kinder und die allgemeinen Regelungen zur Beförderung der Kinder teilnehmen.
Anforderungen an die Fahrzeuge:
— Einsatz von behindertengerechten Fahrzeugen,
— Geeignete und zugelassene Personenrückhaltesysteme,
— Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 10 Jahre sein,
— sie müssen technisch einwandfrei sein,
— Fristen zur HU müssen eingehalten werden,
— Die Bereifung muss der Witterung entsprechen (§ 2 Abs. 3a StVO),
— Die Fahrzeuge müssen sich in einem gepflegten Zustand befinden,
— Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge mit der Liniennummer (§ 33 Abs. 4 BOKraft),
— Sicherung der Türen gegen unbeabsichtigtes Öffnen (Türschlosssicherung),
— Für die im Einzelfall notwendige Beförderung von Kindern sitzend im Rollstuhl sind Fahrzeuge gemäß DIN 75078 Teil 1 und 2 einzusetzen. Die betreffenden Kinder sind nach den Vorgaben der DIN in den Fahrzeugen zu sichern,
— Sollten Rollstühle über einen sogenannten „Kraftknoten“ verfügen, ist dieser zwecks Sicherung zu verwenden. Hierfür muss das geeignete Rückhaltesystem (Rollstuhl- und Personenrückhaltesystem) nach DIN 75078-2 zur Verfügung stehen und genutzt werden,
— Sofern Rollstühle noch nicht entsprechend der DIN 75078-2 gekennzeichnet sind und/oder über keinen „Kraftknoten“ verfügen, sind diese an 4 Punkten am Fahrzeugboden mittels Abspanngurten zu befestigen. Die Kinder sind zusätzlich durch ein gesondertes Personenrückhaltesystem zu sichern,
— Die Eignung sämtlicher Personenrückhaltesysteme ist auf Verlangen des Auftraggebers durch Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachzuweisen,
— Die Auffahrrampen / Hebebühnen sind während der Fahrt und bei Benutzung so zu sichern, dass eine Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen werden kann. Eigenanfertigungen sind nicht zulässig,
— Fahrzeuge müssen mit einem mobilen Notrufkommunikationsgerät ausgestattet sein,
— Für den Einsatz von PKW mit mind. 5 Sitzplätzen gilt, dass diese mit 4 Einstiegstüren ausgestattet sind und im Fond Platz für mindestens 3 Kindersitze der Normgruppe II aufweisen müssen,
— Beim Einsatz von PKW mit 7 Sitzplätzen ist in jedem Einzelfall sicher zu stellen, dass die hintere (dritte) Sitzreihe mit vollwertigen/gleichartigen Sitzen ausgestattet ist, die der Größe der mittleren Sitzreihe entsprechen und ausreichend Beinfreiheit auch für größere Kinder bieten.
Angabe von 2 Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Borken
Submissionsstelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9GF6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]