Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) – Region gestalten – Potenzial der Kreislaufwirtschaft für die ländliche Entwicklung in Deutschland und Europa Referenznummer der Bekanntmachung: SWD-10.-05.07-21.3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) – Region gestalten – Potenzial der Kreislaufwirtschaft für die ländliche Entwicklung in Deutschland und Europa
Der Ansatz der Kreislaufwirtschaft kann für ländliche Regionen in Deutschland und Europa große Potenziale bieten, zum Beispiel bei regionaler Resilienz, Innovationsfähigkeit, einer diversifizierten Wirtschaft oder für neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Bislang ist der Wissensstand zur räumlichen Dimension der Kreislaufwirtschaft eher gering. Es besteht insbesondere Forschungsbedarf zu den Potenzialen für eine nachhaltige und integrierte ländliche Entwicklung in Deutschland. Das Forschungsvorhaben soll hierzu Erkenntnisse aus anderen europäischen Ländern sammeln und ihre Übertragbarkeit auf ländliche Regionen in Deutschland prüfen.
s. Leistungsbeschreibung.
s. Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit mittels anderer Belege ist nicht zulässig und
Führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?Lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Hierfür steht ein Online-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.