Einrichtung eines Quartiersmanagements in 2 Teilräumen des Stadtumbaugebietes „Nördlicher Innenstadtrand“ Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5260 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Quartiersmanagements in 2 Teilräumen des Stadtumbaugebietes „Nördlicher Innenstadtrand“
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand“ die Leistungen für das Quartiersmanagement in den beiden Teilräumen in 2 Losen an externe Dienstleister zu vergeben. Die Aufgabenbeschreibung ist dabei für beide Lose gleich.
— Los 1: Quartiersmanagement Teilraum Meller Straße/Kamphofviertel,
— Los 2: Quartiersmanagement Teilraum Herforder Straße/Siedlung am Lehmstich.
Quartiersmanagement Teilraum Meller Straße/Kamphofviertel
Durchführung eines Quartiersmanagements für den städtischen Teilraum Meller Straße und Kamphofviertel
Das Quartiersmanagement umfasst die unterschiedlichen Aktivierungs-, Koordinierungs- und Beratungsangebote. Dabei liegt der inhaltliche Fokus darauf, die Integrationsleistung des Quartiers zu erhöhen. Die konkrete Ausgestaltung aller Teilaufgaben und die Organisation aller partizipatorischen Prozesse sind darauf auszurichten.
Die sozialen, kulturellen und städtebaulichen Maßnahmen sollen dabei das endogene Potenzial und die lokalen Strukturen fördern, um eine Verbesserung der Lebensumstände der Bewohnerschaft zu erreichen. Hierbei wirkt das jeweilige Stadtteilbüro aktivierend, koordinierend und unterstützend, während die fachliche Beratung zu Fragestellungen der Bildungs- und Beschäftigungsförderung bei den auf diese Bereiche spezialisierten und bereits im Sozialraum tätigen Akteuren liegt.
Den unterschiedlichen Handlungsfeldern entsprechend soll sowohl der planerisch-technische, als auch der sozial-integrative Bereich abgedeckt werden.
Vorrangige Aufgabe des Quartiersmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem INSEK Nördlicher Innenstadtrand von der Planung bis zur Umsetzung der Maßnahmen unter Beteiligung der Bürgerschaft und relevanter Akteure des Stadtteils. Dazu gehört insbesondere die aktivierende Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Initiierung und Umsetzung von Projekten der Bewohner*innen-Beteiligung und zur Stärkung der sozialen Integration. Die Aufgaben des Quartiersmanagements sollen möglichst niedrigschwellig erfolgen. Die Stadtteilbüros wirken bei der Vernetzung der Stadtteilakteure mit. Es ist eine Kooperation und ein Austausch mit dem Quartiersmanagement im Ostmannturmviertel herzustellen. Zu den weiteren Aufgaben des Quartiersmanagements zählt die Betreuung und Beratung im Rahmen der Umsetzung des lokalen Verfügungsfonds.
Erwartet werden einerseits Erfahrungen mit sozial-integrativen Programmen, andererseits mit städtebaulichen und freiraumplanerischen Vorhaben sowie der Gebäudeberatung.
Stadtteilbüro:
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat in dem jeweiligen Gebiet des Quartiersmanagements ein geeignetes Büro als Stadtteilbüro zur Verfügung zu stellen, einzurichten und für die Dauer des Auftrages zu betreiben Die Lage und die Eignung der Räumlichkeiten zur Einrichtung der Stadtteilbüros sind mit der Stadt Bielefeld abzustimmen.
Die Öffnungszeiten der Stadtteilbüros sind gemäß den Anforderungen nach Abstimmung mit der Auftraggeberin zu gestalten. Dabei sollen Öffnungszeiten und Zeiten für Beratungen/Sprechstunden nach Bedarf angeboten und angepasst werden. Der Gesamtstundenumfang während der Projektlaufzeit beträgt 39 Std. pro Woche.
Quartiersarchitekt:
Das Quartiersmanagement muss durch einen Quartiersarchitekten ergänzt werden. Der Quartiersarchitekt übernimmt baufachliche und gestalterische Beratungen u. a. bei Aufwertungs- und Modernisierungsprozessen von Immobilien. Es soll eine Sicherung und Qualifizierung des Gebäudebestandes durch die Schaffung von Beratungs- und Förderangeboten (z. B. Fassadenprogramm) gewährleistet werden. Insbesondere soll für städtebaulich und bauhistorisch wertvolle Bausubstanzen eine Sicherung und Inszenierung erfolgen. Aufgaben des Quartiersarchitekten können u. a. Beratungsgespräche mit Immobilieneigentümern, Erstberatung zu Fördermöglichkeiten, Aufbau eines Beratungsnetzwerkes, Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen sein.
Die Umsetzung der Aufgaben des Quartiersarchitekten ist von dem Quartiersmanagement mit abzudecken.
Erläuterung zu den Zuschlagskriterien s. Abschnitt VI der Veröffentlichung.
Quartiersmanagement Teilraum Herforder Straße/Siedlung am Lehmstich
Durchführung eines Quartiersmanagements für den städtischen Teilraum Herforder Straße und Siedlung am Lehmstich
Das Quartiersmanagement umfasst die unterschiedlichen Aktivierungs-, Koordinierungs- und Beratungsangebote. Dabei liegt der inhaltliche Fokus darauf, die Integrationsleistung des Quartiers zu erhöhen. Die konkrete Ausgestaltung aller Teilaufgaben und die Organisation aller partizipatorischen Prozesse sind darauf auszurichten.
Die sozialen, kulturellen und städtebaulichen Maßnahmen sollen dabei das endogene Potenzial und die lokalen Strukturen fördern, um eine Verbesserung der Lebensumstände der Bewohnerschaft zu erreichen. Hierbei wirkt das jeweilige Stadtteilbüro aktivierend, koordinierend und unterstützend, während die fachliche Beratung zu Fragestellungen der Bildungs- und Beschäftigungsförderung bei den auf diese Bereiche spezialisierten und bereits im Sozialraum tätigen Akteuren liegt.
Den unterschiedlichen Handlungsfeldern entsprechend soll sowohl der planerisch-technische, als auch der sozial-integrative Bereich abgedeckt werden.
Vorrangige Aufgabe des Quartiersmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem INSEK Nördlicher Innenstadtrand von der Planung bis zur Umsetzung der Maßnahmen unter Beteiligung der Bürgerschaft und relevanter Akteure des Stadtteils. Dazu gehört insbesondere die aktivierende Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Initiierung und Umsetzung von Projekten der Bewohner*innen-Beteiligung und zur Stärkung der sozialen Integration. Die Aufgaben des Quartiersmanagements sollen möglichst niedrigschwellig erfolgen. Die Stadtteilbüros wirken bei der Vernetzung der Stadtteilakteure mit. Es ist eine Kooperation und ein Austausch mit dem Quartiersmanagement im Ostmannturmviertel herzustellen. Zu den weiteren Aufgaben des Quartiersmanagements zählt die Betreuung und Beratung im Rahmen der Umsetzung des lokalen Verfügungsfonds.
Erwartet werden einerseits Erfahrungen mit sozial-integrativen Programmen, andererseits mit städtebaulichen und freiraumplanerischen Vorhaben sowie der Gebäudeberatung.
Stadtteilbüro:
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat in dem jeweiligen Gebiet des Quartiersmanagements ein geeignetes Büro als Stadtteilbüro zur Verfügung zu stellen, einzurichten und für die Dauer des Auftrages zu betreiben Die Lage und die Eignung der Räumlichkeiten zur Einrichtung der Stadtteilbüros sind mit der Stadt Bielefeld abzustimmen.
Die Öffnungszeiten der Stadtteilbüros sind gemäß den Anforderungen nach Abstimmung mit der Auftraggeberin zu gestalten. Dabei sollen Öffnungszeiten und Zeiten für Beratungen/Sprechstunden nach Bedarf angeboten und angepasst werden. Der Gesamtstundenumfang während der Projektlaufzeit beträgt 39 Std. pro Woche.
Quartiersarchitekt:
Das Quartiersmanagement muss durch einen Quartiersarchitekten ergänzt werden. Der Quartiersarchitekt übernimmt baufachliche und gestalterische Beratungen u. a. bei Aufwertungs- und Modernisierungsprozessen von Immobilien. Es soll eine Sicherung und Qualifizierung des Gebäudebestandes durch die Schaffung von Beratungs- und Förderangeboten (z. B. Fassadenprogramm) gewährleistet werden. Insbesondere soll für städtebaulich und bauhistorisch wertvolle Bausubstanzen eine Sicherung und Inszenierung erfolgen. Aufgaben des Quartiersarchitekten können u. a. Beratungsgespräche mit Immobilieneigentümern, Erstberatung zu Fördermöglichkeiten, Aufbau eines Beratungsnetzwerkes, Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie die Erstellung eines Gestaltungshandbuches für die Siedlung am Lehmstich sein.
Die Umsetzung der Aufgaben des Quartiersarchitekten ist von dem Quartiersmanagement mit abzudecken.
Erläuterung zu den Zuschlagskriterien s. Abschnitt VI der Veröffentlichung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung eines Quartiersmanagements in 2 Teilräumen des Stadtumbaugebietes „Nördlicher Innenstadtrand“ (Teilraum Meller Straße und Kamphofviertel)
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung eines Quartiersmanagements in 2 Teilräumen des Stadtumbaugebietes „Nördlicher Innenstadtrand“ (Herforder Straße und Siedlung am Lehmstich)
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Erläuterung der Zuschlagskriterien:
Die Honorarforderung entspricht der Angebotssumme (brutto). Die nachrichtlich genannten Stundensätze fließen nicht in die Wertung ein. Sie sind Basis für evtl. erforderliche zusätzliche Arbeiten. Die Höhe dieser nachrichtlichen Stundensätze hat sich an den dem Angebot zugrundliegenden Stundensätzen zu orientieren.
Die Bewertungspunktzahl ergibt sich aus der vergleichenden Bewertung mit den Honorarforderungen der übrigen Bieter. Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (250). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl der Honorarforderung errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Honorarforderung des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 250 Bewertungspunkte erreicht werden
(Wertungspunkte Honorarforderung=250-250*(Honorarforderung-Bestpreis)/Bestpreis).
Inhaltliche Bewertung des Angebotes (Gewichtung 20 %)
Die Angebote werden inhaltlich anhand der Prüfkriterien „Qualität der methodischen Vorgehensweise zur Etablierung und Durchführung eines Quartiersmanagements“, „Qualität der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung“ und „Qualität der methodischen Vorgehensweise zur Etablierung und Umsetzung eines Quartiersarchitekten“ durch eine voraussichtlich aus 3 bis 5 Personen bestehende Jury bewertet.
a) Qualität der methodischen Vorgehensweise zur Etablierung und Durchführung eines Quartiersmanagements:
— 5 Punkte für eine Vorgehensweise, die besonders schlüssig, innovativ und zielführend ist,
— 3 Punkte für eine Vorgehensweise, die schlüssig und zielführend ist,
— 1 Punkt für eine Vorgehensweise, die nur teilweise schlüssig und zielführend ist,
— 0 Punkte für eine Vorgehensweise, die nicht schlüssig und zielführend ist.
b) Qualität der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung:
— 5 Punkte für eine Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung, mit besonders innovativen und sachgerechten Methoden,
— 3 Punkte für eine Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung, die sachgerecht ist,
— 1 Punkt für eine Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung, die nur teilweise sachgerecht ist,
— 0 Punkte für eine Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung, die nicht sachgerecht ist.
c) Qualität der methodischen Vorgehensweise zur Etablierung und Umsetzung eines Quartiersarchitekten:
— 5 Punkte für eine Vorgehensweise, die besonders sachgerecht und zielführend ist,
— 3 Punkte für eine Vorgehensweise, die sachgerecht und zielführend ist,
— 1 Punkt für eine Vorgehensweise, die nur teilweise sachgerecht und zielführend ist,
— 0 Punkte für eine Vorgehensweise, die nicht sachgerecht und zielführend ist.
Aus den 3 Bewertungszahlen der Prüfkriterien wird das arithmetische Mittel gebildet und dann mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Maximal können 100 Bewertungspunkte erreicht werden (z. B. 5,0 * 20 = 100 Punkte).
Bei den hier genannten Bewertungskriterien muss jeweils eine Mindestpunktzahl von 3 erreicht werden. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Projektakteure/Präsentation (Gewichtung 30 %)
Die Punktevergabe erfolgt im Anschluss an die Bietergespräche durch voraussichtlich 3 bis 5 anwesende Vertreterinnen und Vertreter der Auftraggeberin. Dazu vergeben die Vertreterinnen und Vertreter individuell Punkte von 0 bis 5. Die durchschnittlich vergebene Punktzahl dient als Punktzahl des entsprechenden Prüfkriteriums. Aus den erreichten Punktzahlen aller Prüfkriterien des Zuschlagskriteriums „Projektakteure/Präsentation“ wird das arithmetische Mittel (Summe der erreichten Punktzahlen dividiert durch 3) gebildet und mit dem Faktor 30 multipliziert. Die maximal zu erreichende Wertungspunktzahl beträgt 1
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9GAJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]