BLB DU/Hochschule Niederrhein/Campus Mönchengladbach/Ersatzneubau Textilhallen/Projektsteuerung inklusive Qualitätssicherung und Inbetriebnahmemanagement (020-20-00664) Referenznummer der Bekanntmachung: 020-20-00664
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB DU/Hochschule Niederrhein/Campus Mönchengladbach/Ersatzneubau Textilhallen/Projektsteuerung inklusive Qualitätssicherung und Inbetriebnahmemanagement (020-20-00664)
Auf dem Campus Mönchengladbach der Hochschule Niederrhein soll die Halle H (Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik) überplant werden. Entlang der Rheydter Straße ist die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Der Ersatzneubau der Maschinenhalle bildet den Zeilenschluss an der Rheydter Straße und schließt rückwärtig an den durch bereits abgeschlossenen Teilrückbau freigelegten Campus an. Das neue Gebäude soll sich in seiner Höhe in den Kontext der umgebenden Bestandsbauten einfügen. Von der Hochschule wird ein transparentes Gebäude gewünscht, das sich zur Rheydter Straße öffnet und barrierefrei angebunden ist aufweist. Durch eine Transparenz der Fassade zur Rheydter Straße sollen die Abläufe der Textilveredelung nach außen als „Fenster zur Forschung“ sichtbar gemacht werden. Zudem sollen im Gebäude neue Seminarraumflächen für die Hochschulnutzung realisiert werden.
Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus und dem Umzug der Veredelungstechnik an die Rheydter Straße, soll bislang der bisher hierfür genutzte und nicht denkmalgeschützte hintere Bereich der Halle H zunächst als Interimslösung für die Spinnerei dienen, die sich derzeit im vorderen denkmalgeschützten Bereich der Halle H befindet. Der freigezogene vordere denkmalgeschützte Bereich soll für die zukünftige Nutzung durch die Spinnerei grundlegend kernsaniert werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Rückzug der Spinnerei erfolgt der Rückbau des nicht denkmalgeschützten hinteren Bereichs der Halle H (vgl. auch Ablauf in Kapitel 5.6).
Bei der Ertüchtigung der Halle muss das Erschließungskonzept neu konzipiert werden, dabei sind die barrierefreie Erschließung und kurze Wege zu berücksichtigen. Sämtliche Flurabschluss- und Treppentüren sind zu erneuern, die WC-Räume sowie die Flur- und Hallenbodenbeläge zu sanieren und die Technischen Anlagen zu modernisieren. Eine Fassadensanierung inklusive der Dachflächen gehört ebenfalls zum Umfang der Kernsanierung. Der neu zu planende Fassadenteil zur Campusmitte muss den Anforderungen des Denkmalschutzes in ihrer Ausformulierung und Gestaltung Rechnung tragen. Nach ersten Abstimmungen mit der oberen Denkmalbehörde ist hier eine Glasfassade vorstellbar. Eine Optimierung des Energieverbrauches sollte eine hohe Berücksichtigung finden und Ziel bei der Planung sein.
Die Interimslösung mit Einlagerung und Teilbetrieb der Maschinen der Spinnerei im rückzubauenden Hallenteil der Textilveredelung ist eine Möglichkeit. Diese ist gegenüber einer reinen externen Einlagerung der Maschinen ohne Betriebsmöglichkeit bevorzugt zu berücksichtigen und zu prüfen. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind hierzu baulogistische Lösungen gewünscht.
Für den späteren Planungsprozess, insbesondere für die Ausgestaltung der Maschinenhalle, werden eine intensive Auseinandersetzung mit den Produktionsabläufen sowie ein reger Austausch mit den Nutzern vorausgesetzt.
Hochschule Niederrhein:
Campus Mönchengladbach
Webschulstraße 31
41065 Möchengladbach
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Str. 12
47051 Duisburg
DEA12
Leistung der Projektsteuerung, Leistungsstufen 1-5.
Beauftragung erfolgt optional stufenweise.
Direkt beauftragt werden die Leistungen Leistungsstufen 1 und 2.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Neben dem Preisangebot solle ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept galt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt,
— Projektablauf/Projektorganisation,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochschule Niederrhein/Campus Mönchengladbach/Ersatzneubau Textilhallen/Projektsteuerung inklusive Inbetriebnahmemanagement und Qualitätssicherung
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJ3B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [removed]