Ind. Ang. — InHK Stadt Blankenberg — Vergabe von beratenden Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-051-2020-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2242 / 888-0
Fax: +49 2242 / 888-880465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ind. Ang. — InHK Stadt Blankenberg — Vergabe von beratenden Projektsteuerungsleistungen
Für die Umsetzung der im Integrierten Handlungskonzept (InHK) für Stadt Blankenberg enthaltenen rund 50 Einzelmaßnahmen sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen. Da die zahlreichen Einzelmaßnahmen nur in Abschnitten und über verschiedene Förderprogramme realisiert und finanziert werden können, müssen diverse unterschiedliche Förderanträge gestellt werden. Die Umsetzung der im Handlungskonzept vorgesehenen und ineinandergreifenden Maßnahmen erfordert eine effiziente Projektsteuerung, die sämtliche Aktivitäten im Bereich des InHK bündelt, die beteiligten Akteure vernetzt und die Schnittstelle zu den Fördergebern bildet. Die Leistung unterliegt der Förderung. Der erste Zuwendungsbescheid mit Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 liegt der Stadt Hennef vor.
53773 Hennef
Die Stadt Hennef hat für ihren historischen Ortskern Stadt Blankenberg ein InHK erstellt (abrufbar nebst Anlagen unter: https://www.hennef.de/index.php?id=129). Dieses dient als Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm der Jahre 2020 bis 2027. Wesentliche Bestandteile der Maßnahme stehen im Kontext des Landesstrukturprogramms Regionale 2025.
Für die Umsetzung der im InHK für Stadt Blankenberg enthaltenen rund 50 Einzelmaßnahmen sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen.
Da die zahlreichen Einzelmaßnahmen nur in Abschnitten und über verschiedene Förderprogramme realisiert und finanziert werden können, müssen diverse unterschiedliche Förderanträge gestellt werden.
Die Umsetzung der im InHK vorgesehenen und ineinandergreifenden Maßnahmen erfordert eine effiziente Projektsteuerung und ein effizientes Fördermittelmanagement, sodass die sämtlichen Aktivitäten im Bereich des InHK Stadt Blankenberg gebündelt und die beteiligten Akteure vernetzt werden sowie eine Schnittstelle zu den Fördergebern gebildet wird. Diese umfangreiche Aufgabe kann nicht federführend durch städtische Bedienstete durchgeführt werden, daher ist für eine einheitliche und zügige Durchführung die Projektsteuerung extern zu vergeben. Allerdings behält sich die Stadt Hennef vor, einzelne Aufgaben selbst wahrzunehmen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Basis des bezuschlagten Stundensatzes. Die Stadt Hennef geht derzeit von rund 3 472 Stunden Aufwand über die Laufzeit des Vertrages aus. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf und Vergütung dieser Stundenzahl besteht nicht.
Zum Leistungsbild des Projektsteuerers gehören vorrangig die Organisation des Projekts und die Koordination der am Projekt beteiligten Fachbereiche. Weiterer wesentlicher Bestandteil innerhalb der Projektsteuerung ist das Fördermittelmanagement bei gleichzeitiger Kostenkontrolle.
Die Projektsteuerungsleistungen untergliedern sich demzufolge in die Handlungsbereiche
— Projektorganisation und -kommunikation,
— Projektsteuerung und -koordination,
— Fördermittelmanagement,
— Dokumentation und Berichtswesen.
Das Leistungsbild der Handlungsbereiche sowie die Projektbeschreibung sind Dokument 1 zu entnehmen. Zu den Vergabeunterlagen gehören ebenfalls das InHK (abrufbar nebst Anlagen unter: https://www.hennef.de/index.php?id=129) sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Dokument 2).
Die Leistung selbst unterliegt der Förderung. Der erste Zuwendungsbescheid mit Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 liegt der Stadt Hennef vor.
Für den Zeitraum von 2025 bis 2027 wird eine weitere Förderung der Projektsteuerungskosten beantragt. Eine erneute Bekanntmachung für Projektsteuerungsleistungen wird nach Bewilligung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll die beigefügte Anlage 1 (Formblatt für Bietergemeinschaften) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Stadt Hennef behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Das die Stadt Hennef bei der Erstellung des InHK beratende Büro wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQDD96.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html