Sichere Zustellung PIN-/PUK-Brief und eGK
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 087-225640)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sichere Zustellung PIN-/PUK-Brief und eGK
Gegenstand des Auftrages sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der persönlichen Zustellung von elektronischen Gesundheitskarten oder persönlicher Identifikationsnummern (PIN/PUK) insbesondere mittels eines Postzustellungsauftrags gem. § 336 Abs. 5 Nr. 1 SGB V an die Versicherten und deren familienversicherten Angehörigen der mit dem Auftraggeber verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Der Auftragnehmer schuldet verschiedene Zustelldienstleistungen, die von den Kartenpersonalisierern der beteiligten Kassen abgerufen werden können und anschließend von dem Auftragnehmer gegenüber den jeweiligen beteiligten Kassen in Rechnung gestellt werden.
Die technische Einbindung bzw. Integration der Zustelldienstleistungen ist durch den Auftragnehmer ebenfalls geschuldet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Nr. 3: Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre, in welchem der Referenzauftragnehmer dem Referenzauftraggeber eine elektronische Schnittstelle zur Übertragung von Statusmeldungen zur Verfügung gestellt hat, über die der Referenzauftragnehmer dem Referenzauftraggeber oder einem Dritten automatisiert den Status der Zustellung mitteilt. Die Anzahl der pro Werktag (Montag bis Freitag ohne Feiertage) übermittelten Statusmeldungen muss über einen durchgängigen Zeitraum von 6 Monaten durchschnittlich mindestens 50 000 betragen.
Nr. 3: Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre, in welchem der Referenzauftragnehmer dem Referenzauftraggeber eine elektronische Schnittstelle zur Übertragung von Statusmeldungen zur Verfügung gestellt hat, über die der Referenzauftragnehmer dem Referenzauftraggeber oder einem Dritten automatisiert den Status der Zustellung mitteilt. Die Anzahl der pro Werktag (Montag bis Samstag ohne Feiertage) übermittelten Statusmeldungen muss über einen durchgängigen Zeitraum von 6 Monaten durchschnittlich mindestens 50 000 betragen.