Bundesstadt Bonn 20-278967: Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für das SAP-NKF-System der Bundesstadt Bonn
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn 20-278967: Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für das SAP-NKF-System der Bundesstadt Bonn
Bundesstadt Bonn 20-278967: Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für das SAP-NKF-System der Bundesstadt Bonn
Bonn
Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für das SAP-NKF-System der Bundesstadt Bonn mit den Leistungsbestandteilen:
— Unterstützung bei der Bearbeitung von Fehlern und Funktionsstörungen, bei der Anpassung von im System abzubildenen Prozessen durch Customizing und Entwicklungen sowie weitere Unterstützungsbedarfe beim Produktivbetrieb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für das SAP-NKF-System der Bundesstadt Bonn
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Ort: Köln
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bonn
Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für das SAP-NKF-System der Bundesstadt Bonn
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Land: Deutschland
Kontingent der abrufbaren Beratertage wurde um maximal 100 erhöht.
Zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung war nicht abzusehen, dass für die Einführung der E-Rechnung ein hoher Unterstützungsaufwand zur Umsetzung der kundeneigenen Anforderungen erforderlich war. Das Risiko eines Systemstillstandes bei einem Auftragnehmerwechsel kann nicht eingegangen werden.