Neubau Modulklinik — Planung und Errichtung eines schlüsselfertigen und betriebsbereiten Neubaus durch einen Generalübernehmer (GÜ) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) Referenznummer der Bekanntmachung: 04.7-017-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-essen.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Modulklinik — Planung und Errichtung eines schlüsselfertigen und betriebsbereiten Neubaus durch einen Generalübernehmer (GÜ) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
Die Ausschreibung hat die Planung und Errichtung eines schlüsselfertigen und betriebsbereiten Neu-baus einer „Modulklinik“ nebst Außenanlagen sowie Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur durch einen auf die Errichtung von Modulbauten spezialisierten Generalübernehmer (GÜ) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung zum Gegenstand.
Universitätsklinikum Essen AÖR
Hufelandstr. 55
45147 Essen
Das Universitätsklinikum Essen beabsichtigt den Neubau eines Multifunktionsgebäudes als Ausweich- und Interimsfläche für verschiedene Funktionsbereiche im südwestlichen Teil des Klinikgeländes. Das Gebäude soll daher einen idealtypischen und vereinheitlichten Ausbau aufweisen, der allgemeinen Funktionen gerecht wird.
Der zu planende Neubau wird eine Nutzfläche von ca. 3 900 m2 aufweisen. Aufgrund der schnellen Verfügbarkeit bei möglichst kurzem Störintervall der klinischen Logistik durch Baufahrzeuge und den bisher guten Erfahrungen des Bauherrn mit Modulgebäuden wird eine modulare Bauweise vorausgesetzt. Das Gebäude ist in der planerischen Konzeption, der Einrichtung und in der Vergabeunterlage bereits auf Modulbau ausgelegt. Das Projekt erhält daher die Bezeichnung „Modulklinik“. Das Modulgebäude wird die Funktionsbereiche Klinische Ambulanz, Normalpflegestation, Arztdienst / Büro sowie Technikflächen enthalten.
Planungsleistungen, die der Auftragnehmer übernimmt, fallen ab LPH2 „Vorentwurfsplanung“ an, damit Modulhersteller von vorneherein ihre Systemvoraussetzungen einplanen können. Das Gebäude wird einen Anschluss an ein später errichtetes Bauwerk (NCT - Nationales Centrum für Tumorerkrankungen 2.BA) und das icSMART (Integrated Centre for Smart Medicine Against Relevant Transmissible Diseases Essen 3.BA) vorhalten müssen.
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, ein auf die Funktion und Wirtschaftlichkeit angepasstes Gebäude zu planen und auszuführen. Die Gestaltung und die funktionalen Anforderungen erfolgen auf Grundlage der in einer Funktionalen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Standards. Wichtig dabei ist auch eine Optimierung von Neben- und Konstruktionsflächen, die weitgehende Standardisierung und Modularisierung sowie eine energieoptimierte Umsetzung.
Insgesamt legt das Universitätsklinikum Essen großen Wert auf eine qualitative, sowie kosten- und terminsichere Umsetzung des Bauvorhabens.
Da Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Vorhabens die Gewährung von Fördermitteln durch das Land NRW ist, erfolgt die Ausschreibung vorbehaltlich der abschließenden Fördermittelzuweisung. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass keine Fördermittel zugewiesen werden.
Der Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Dauer der Projektrealisierung haben.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Referenzen
Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Referenzen müssen Mindestanforderungen erfüllen, um auch im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden zu können. Auf die Ausführungen in Ziffer III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung wird hingewiesen.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A 4-Blättern näher zu erläutern. Alle Referenzen müssen im Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen, fertiggestellt und abgenommen worden sein.
Genaue Angaben zu Einzelheiten der Referenzbewertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auf die Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen wird ausdrücklich hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages / Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben - mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zust. Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 6 Monate.
Referenzen zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit sind auch im Falle der Präqualifikation vorzulegen.
Hinweis der Vergabestelle:
Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche Bau-Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für "eignungsvermittelnde Nachunternehmer" vorzulegen. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB / A wird hingewiesen.
— Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungs-personal,
— Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung.
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und soweit datenschutzrechtlich zulässig den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d. h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern näher zu erläutern. Alle Referenzen müssen im Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen, fertiggestellt und abgenommen worden sein.
Hinweis der Vergabestelle:
Im Rahmen der Eignungsprüfung besteht keine Beschränkung der Referenzanzahl. Auf Ziff. II.2.9) wird hingewiesen.
Referenzen sind auch im Falle der Präqualifikation vorzulegen.
— Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Veröffentli-chung der EU-Bekanntmachung begonnen, fertiggestellt und abgenommen worden sein,
— Der Bewerber oder ein ARGE-Partner war Generalunternehmer für die Referenzprojekte,
— Die Referenzprojekte stellen eine Umsetzung in Modulbauweise dar.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Mindestanforderung „Umsetzung in Modulbauweise“ bedeutet: Unter Modulbau versteht die Vergabestelle ein Bauverfahren, bei dem dreidimensionale Raumeinheiten unter kontrollierten Bedingungen in einer stationären Fertigungsstätte mit einem möglichst hohen Vor-fertigungsgrad installiert werden. Auf der Baustelle erfolgt lediglich die Endmontage. Die Bauzeit ist dadurch vor Ort gegenüber konventionellen Baumethoden deutlich reduziert.
Abschnitt IV: Verfahren
— TNW Modulbau bekannt, präqualifiziert,
— Begründung s. Vermerke.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten. Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GEAB 84 ab.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAYYEB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/