BLB DU / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne / Abbruch Gebäude 10 und 29 / 020-20-00832 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-20-00832
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB DU / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne / Abbruch Gebäude 10 und 29 / 020-20-00832
Abbruch des Gebäudes Nr. 10
Zweigeschossiges Flachdachgebäude mit Unterkellerung in massivbauweise
Gebäudevolumen ca. 4 800 m3
Abbruch Gebäude Nr. 29
Zweigeschossiges Gebäude mit Spitzboden und Unterkellerung in massivbauweise
Gebäudevolumen ca. 10 400 m3.
Von-Seydlitz-Kaserne
Römerstr. 122-130
47546 Kalkar
Abbruch des Gebäudes Nr. 10
Zweigeschossiges Flachdachgebäude mit Unterkellerung in massivbauweise
Gebäudevolumen ca. 4 800 m3
Abbruch Gebäude Nr. 29
Zweigeschossiges Gebäude mit Spitzboden und Unterkellerung in massivbauweise
Gebäudevolumen ca. 10 400 m3
In den Gebäuden sind Asbest- und PAK haltige Materialien verbaut welche vor den Abbruch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Ausgebaut und Entsorgt werden müssen. Alle erforderlichen Nachweise sind vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbrucharbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remagen
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJ3Y
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.