Sanierung und Erweiterung Walburgisschule — Schadstoffsanierung Bestandsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 03-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Walburgisschule — Schadstoffsanierung Bestandsgebäude
Im Rahmen der anstehenden Schadstoffsanierung sind im Gebäude der Walburgisschule unterschiedliche Bauteile und Baustoffe im Vorfeld zur Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme gem. den geltenden Vorschriften fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen. Im Wesentlichen handelt es sich bei den zu demontierenden bzw. zu sanierenden Schadstoffen/Bauteilen um asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen auf Wandflächen, Fensterelementen mit asbesthaltigen Dichtungskitten, PCB-belastete Anstriche auf Wandflächen und Metalloberflächen, KMF-Isolierungen und Dämmungen an bautechnischen Einbauten und Komponenten der Haustechnik sowie vereinzelte PAK-Belastungen an bautechnischen Dämmungen im Fußbodenaufbau und an Rohrleitungen. Es sind im Rahmen der Maßnahme ebenfalls diverse schadstofffreie Arbeiten an bau- und haustechnischen Komponenten durchzuführen, wie z. B. die Demontage von Bodenbelägen, Gipskartonbauteilen, Einrichtungen, Inventar, Rohrleitungen, Kabel und sonstige Elektrokomponenten, Heizungs- und Kesselanlagen etc.. Die umfangreichen Schadstoffmaßnahmen erstrecken sich vom Kellergeschoss (KG) über das Erdgeschoss (EG) zum Obergeschoss (OG). Im Dachgeschoss (DG) sind lediglich einzelne lokale Demontagen von technischen Anlagen mit geringen Schadstoffbelastungen durchzuführen.
Wallfahrtsstadt Werl
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
59457 Werl
Walburgisschule
Paul-Gerhard-Straße 17
59457 Werl
Im Rahmen der anstehenden Schadstoffsanierung sind im Gebäude der Walburgisschule unterschiedliche Bauteile und Baustoffe im Vorfeld zur Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen gem. den geltenden Vorschriften fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen. Im Wesentlichen handelt es sich bei den zu demontierenden bzw. zu sanierenden Schadstoffen/Bauteilen um asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen auf Wandflächen, Fensterelementen mit asbesthaltigen Dichtungskitten, PCB-belastete Anstriche auf Wandflächen und Metalloberflächen, KMF-Isolierungen und Dämmungen an bautechnischen Einbauten und Komponenten der Haustechnik sowie vereinzelte PAK-Belastungen an bautechnischen Dämmungen im Fußbodenaufbau und an Rohrleitungen. Es sind im Rahmen der Maßnahme ebenfalls diverse schadstofffreie Arbeiten an bau- und haustechnischen Komponenten durchzuführen, wie z. B. die Demontage von Bodenbelägen, Gipskartonbauteilen, Einrichtungen, Inventar, Rohrleitungen, Kabel und sonstige Elektrokomponenten, Heizungs- und Kesselanlagen etc.. Die umfangreichen Schadstoffmaßnahmen erstrecken sich vom Kellergeschoss (KG) über das Erdgeschoss (EG) zum Obergeschoss (OG). Im Dachgeschoss (DG) sind lediglich einzelne lokale Demontagen von technischen Anlagen mit geringen Schadstoffbelastungen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9GFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Siehe § 160 Abs. 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Wallfahrtsstadt Werl nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Wallfahrtsstadt Werl, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
— siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html