Diensthemden und — blusen, Bundespolizei Referenznummer der Bekanntmachung: B 17.10 - 0060/21/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Diensthemden und — blusen, Bundespolizei
Die Festmenge für die Bundespolizei umfasst:
— 8 200 Stück Diensthemden, mit langen Ärmeln, hellblau,
— 30 000 Stück Diensthemden, mit kurzen Ärmeln, hellblau,
— 5 500 Stück Dienstblusen, mit langen Ärmeln, hellblau,
— 10 000 Stück Dienstblusen, mit kurzen Ärmeln, hellblau,
— 1 000 Stück Diensthemden, mit langen Ärmeln, weiß,
— 1 000 Stück Diensthemden, mit kurzen Ärmeln, weiß,
— 250 Stück Dienstblusen, mit langen Ärmeln, weiß,
— 250 Stück Dienstblusen, mit kurzen Ärmeln, weiß.
Weitere Abrufmengen für die Bundespolizei sind
— 60 000 Stück Diensthemden, mit langen Ärmeln, hellblau,
— 120 000 Stück Diensthemden, mit kurzen Ärmeln, hellblau,
— 20 000 Stück Dienstblusen, mit langen Ärmeln, hellblau,
— 50 000 Stück Dienstblusen, mit kurzen Ärmeln, hellblau,
— 5 000 Stück Diensthemden, mit langen Ärmeln, weiß,
— 5 000 Stück Diensthemden, mit kurzen Ärmeln, weiß,
— 2 000 Stück Dienstblusen, mit langen Ärmeln, weiß,
— 2 000 Stück Dienstblusen, mit lkurzen Ärmeln, weiß.
Für die Jahre 2022 bis 2026 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers.
Die Festmenge für die Bundespolizei umfasst:
— 8 200 Stück Diensthemden, mit langen Ärmeln, hellblau,
— 30 000 Stück Diensthemden, mit kurzen Ärmeln, hellblau,
— 5 500 Stück Dienstblusen, mit langen Ärmeln, hellblau,
— 10 000 Stück Dienstblusen, mit kurzen Ärmeln, hellblau,
— 1 000 Stück Diensthemden, mit langen Ärmeln, weiß,
— 1 000 Stück Diensthemden, mit kurzen Ärmeln, weiß,
— 250 Stück Dienstblusen, mit langen Ärmeln, weiß,
— 250 Stück Dienstblusen, mit kurzen Ärmeln, weiß.
Weitere Abrufmengen für die Bundespolizei sind
— 60 000 Stück Diensthemden, mit langen Ärmeln, hellblau,
— 120 000 Stück Diensthemden, mit kurzen Ärmeln, hellblau,
— 20 000 Stück Dienstblusen, mit langen Ärmeln, hellblau,
— 50 000 Stück Dienstblusen, mit kurzen Ärmeln, hellblau,
— 5 000 Stück Diensthemden, mit langen Ärmeln, weiß,
— 5 000 Stück Diensthemden, mit kurzen Ärmeln, weiß,
— 2 000 Stück Dienstblusen, mit langen Ärmeln, weiß,
— 2 000 Stück Dienstblusen, mit lkurzen Ärmeln, weiß.
Für die Jahre 2022 bis 2026 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind folgende Angebotsmuster anzufertigen und fristgerecht auf dem postweg einzureichen:
— 1 Stück Diensthemd, mit langen Ärmeln, hellblau, Größe 39,
— 1 Stück Diensthemd, mit kurzen Ärmeln, hellblau, Größe 39/40,
— 1 Stück Dienstbluse, mit langen Ärmeln, hellblau, Größe 40,
— 1 stück Dienstbluse, mit kurzen Ärmeln, hellblau, Größe 40.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.