Rahmenvereinbarung Ankerstab, Bausatz Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.20 - 0683/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]8
Fax: [removed]628
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Ankerstab, Bausatz
Rahmenvereinbarung „Ankerstab, Bausatz“.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ankerstäben in 3 unterschiedlichen Längen und Zubehör zum Abruf aus dem „Kaufhaus des Bundes“.
Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem „Kaufhaus des Bundes“. Abrufberechtigte sind, neben dem Beschaffungsamt des BMI, sämtliche Dienststellen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Funktion und Beschaffenheit des kompletten Lieferumfangs, eindeutig hervorgehen und benannt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Skizzen, Zeichnungen oder Fotografien beigefügt werden. (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzt werden).
Nach gesonderter Aufforderung kann es zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung erforderlich sein, ein Angebotsmuster einzureichen. Keinesfalls sind die Muster vorher zu übersenden.
Das Angebotsmuster ist vom Bieter auf eigene Kosten innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist von 14 Tagen an das Beschaffungsamt des BMI, Brühler Str. 3, 53119 Bonn oder einer Dienststelle der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zu senden.
Nach Zuschlagserteilung müssen vom Auftragnehmer elektronische Daten zur Einstellung dieser Daten in das Kaufhaus des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Übersenden Sie daher mit dem Angebot das Formular „Katalogdaten KdBund“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.