Pathologie Informations- und Befundsystem (Patho-IS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0353-OK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pathologie Informations- und Befundsystem (Patho-IS)
Die Institute für Pathologie, Neuropathologie und die Klinik für Dermatologie sowie das MVZ des Instituts für Pathologie und ein MVZ des Instituts für Neuropathologie möchten für die Erfassung, Bearbeitung, Dokumentation und Abrechnung ihrer Proben (Gewebe und Flüssigkeiten) ein umfassendes gemeinsames Befundsystem (hier "Pathologie-Informations-und Befundsystem, Patho-IS oder PLIS genannt) beschaffen.
Universitätsklinikum Aachen
AöR Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Die Institute für Pathologie, Neuropathologie und die Klinik für Dermatologie sowie das MVZ des Instituts für Pathologie und ein MVZ des Instituts für Neuropathologie möchten für die Erfassung, Bearbeitung, Dokumentation und Abrechnung ihrer Proben (Gewebe und Flüssigkeiten) ein umfassendes gemeinsames Befundsystem (hier "Pathologie-Informations-und Befundsystem, Patho-IS oder PLIS genannt) beschaffen. Basierend auf einer gemeinsamen Plattform soll aber in den jeweiligen Abteilungen durch ein Klientensystem den jeweiligen Anforderungen der Abteilung Rechnung getragen werden. Benötigt werden 80 Arbeitsplatzlizenzen oder eine Campus-Lizenz für Arbeitsplätze der Befunderfassung, dem makroskopischen Zuschnitt, der histologischen Aufbereitung, Laborarbeitsplätze (Molekularpathologie und Immunhistochemie), Arztarbeitsplätze (Befundung), sowie Sekretariats- und Buchhaltungsarbeitsplätze.
Hardware (Arbeitsplatz-PCs, NCs, digitale Mikrofone, Head-Sets, Handscanner) sowie Färbautomaten, Kapsel- und Slide-Printer sind teilweise vorhanden, die Kompatibilität mit dem anzuschaffenden Patho-IS muss vom Anbieter bei seiner Planung geprüft und explizit und im Detail bei dem Angebot adressiert werden.
Das UKA behält sich eine einmalige Verlängerung des Zeitraums für die Softwarepflegeleistung um 4 Jahre vor
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Formular 521 EU vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen) gem. § 44 (1) VgV.
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung).
Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
— Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre.
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
— Mitarbeiterstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aufstellung der Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräften beim Bewerber jeweils für die letzten 3 Jahre und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu II.2.7 der Auftragsbekanntmachung:
Dargestellt ist lediglich der Zeitraum von Bereitstellung bis zur Endabnahme des Patho-IS. Die ausgeschriebenen Zeiträume für die Softwarepflegeleistungen ergeben sich aus dem EVB-IT-Systemvertrag.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDAY.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de