Rahmenvereinbarungen — Lieferung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2130/Z
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen — Lieferung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen (Los 1 und Los 2) ist die Bereitstellung und Beschaffung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMVI, dessen Geschäftsbereichsbehörden sowie der nachstehend benannten Beteiligungsgesellschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVI. Die Vergabe erfolgte insofern als gemeinsame Auftragsvergabe gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 VgV.
Los 1: Lieferung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2 an die Abrufberechtigten des Loses 1
Erfüllungsort/Lieferort für die Leistungen des AN ist der Sitz des jeweils Abrufberechtigten.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung Los 1 ist die Bereitstellung und Lieferung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2 an folgende abrufberechtigte Stellen:
— Bundesamt für Güterverkehr,
— Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie,
— Bundesanstalt für Gewässerkunde,
— Bundesanstalt für Straßenwesen,
— Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen,
— Bundesanstalt für Wasserbau,
— Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung,
— Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung,
— Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung,
— Fernstraßen-Bundesamt,
— Havariekommando,
— Kraftfahrt-Bundesamt,
— Luftfahrt-Bundesamt,
— Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes einschließlich Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter.
Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag einmalig um einen Monat zu verlängern.
Los 2: Lieferung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2 an die Abrufberechtigten des Loses 2
Erfüllungsort/Lieferort für die Leistungen des AN ist der Sitz des jeweils Abrufberechtigten.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung Los 2 ist die Bereitstellung und Lieferung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2 an folgende abrufberechtigte Stellen:
— Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
— Bundeseisenbahnvermögen,
— Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung,
— Deutscher Wetterdienst,
— Eisenbahn-Bundesamt,
— Deutsche Flugsicherung GmbH,
— Flughafen München GmbH,
— NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie,
— die Autobahn GmbH des Bundes.
Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag einmalig um einen Monat zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Angesichts der zunehmenden Dynamik des Infektionsgeschehens infolge der Ausbreitung hochansteckender Varianten des SARS-CoV-2 ist es zwingend erforderlich, bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie durch eine unverzügliche Ausweitung der Testungen zu flankieren, um Infizierte schnellstmöglich zu identifizieren.
Um die vorgenannten flankierenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wirkungsvoll umsetzen zu können und damit auch die Funktionsfähigkeit des BMVI und seiner Geschäftsbereichsbehörden sicherzustellen, erforderte es die unverzügliche Beschaffung von Selbsttests.
Daher war ausnahmsweise die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, da äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit der pandemischen Ausbreitung der hochansteckender Varianten des SARS-CoV-2-Virus vor, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die es nicht zulassen, die Mindestfristen anderer, weniger wettbewerbsbeschneidenden Vergabeverfahrensarten einzuhalten.
Die Durchführung eines offenen Verfahrens kam dabei sowohl aus zeitlichen, aber auch aus marktsituativen Gründen (knappe Ressourcen) nicht in Betracht.
Die Dauer der Rahmenvereinbarung wurde unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit auf den Zeitraum beschränkt, der erforderlich ist, ein neues (offenes) Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklung ordnungsgemäß durchführen zu können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2 an die Abrufberechtigten des Loses 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pinneberg
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Selbsttests auf SARS-CoV-2 an die Abrufberechtigten des Loses 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des §160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z. B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 Abs. 3 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.