GC/MS-System mit TDS- und Pyrolyse-Einheit Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0611/19/VV: 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
GC/MS-System mit TDS- und Pyrolyse-Einheit
GC/MS-System mit TDS- und Pyrolyseeinheit.
Wiesbaden
Für das Kriminaltechnische Institut des BKA soll ein GC/MS-Komplettsystem mit TDS- (Thermodesorptions-), Pyrolyse-Einheit und Autosampler (Kapazität mind. 30 Proben) beschafft werden. Zu dem System gehört eine Kryostatenkühlung (für flüssigen Stickstoff) und ein Flüssigstickstoffbehälter (50 L). Ebenso gehört ein Steuer- und Auswerte-PC zum Lieferumfang. Der Wechsel zwischen Pyrolyse- und TDS-Betrieb muss schnell erfolgen können. Der Autosampler muss für beide Betriebsarten geeignet sein. Die Bedienung des GC/MS, der Pyrolyse- und TDS-Einheit sowie des Autosamplers muss unter einer einheitlichen Software-Umgebung erfolgen, die alle Programmbestandteile integriert. Die Lieferung bis in den Laborraum (Aufstellort) und die Installation des Systems sind Bestandteile der zu erbringenden Leistung. Die Vereinbarung der Lieferklausel „DDP 65203 Wiesbaden Incoterms® 2020“ ist beabsichtigt. Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GC/MS-System mit TDS- und Pyrolyse-Einheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.