7987 Anschaffung Löschfahrzeug LF 20 – Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau Referenznummer der Bekanntmachung: VM2-21-T-7987
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Versmold
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33775
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
7987 Anschaffung Löschfahrzeug LF 20 – Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau
Anschaffung eines Löschfahrzeugs LF 20 – Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau – Stadt Versmold.
Los 1 – Fahrgestell
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft werden sollen ein Fahrgestell nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 11 (Los 1) sowie der dazugehörige Feuerwehrtechnische Aufbau (Los 2) für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Feuerwehr der Stadt Versmold. Die jeweiligen Spezifikationen können den beiliegenden Leistungsbeschreibungen entnommen werden.
Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft werden sollen ein Fahrgestell nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 11 (Los 1) sowie der dazugehörige Feuerwehrtechnische Aufbau (Los 2) für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Feuerwehr der Stadt Versmold. Die jeweiligen Spezifikationen können den beiliegenden Leistungsbeschreibungen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – Fahrgestell
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.