Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und das Hilfetelefon Schwangere in Not im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Referenznummer der Bekanntmachung: BAFzA_2021_002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und das Hilfetelefon Schwangere in Not im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 VgV die Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und das Hilfetelefon Schwangere in Not im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu vergeben.
Deutschlandweit
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Dienstsitz in Köln.
Beim BAFzA werden die gesetzlichen Aufgaben zu den Hilfetelefonen „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“ umgesetzt. Diese beiden Aufgaben werden gemeinsam in einer Organisationseinheit des Bundesamtes wahrgenommen. Rund 100 qualifizierte Beraterinnen bieten täglich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche anonym und kostenfrei psychosoziale Erstberatung, Krisenintervention, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an. Die Beratung wird barrierefrei und mehrsprachig angeboten. Beratungen erfolgen auch per E-Mail, Termin- und Sofortchat. Die Angebote basieren auf dem „Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen“ sowie dem „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät und unterstützt bei allen Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen wie z.B. häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking, Frauenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Gewalt im Namen der „Ehre“, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung.
Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wendet sich an Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen und deshalb bislang kein psychosoziales oder medizinisches Unterstützungsangebot annehmen konnten, sowie Ratsuchende mit Fragestellungen rund um Schwangerschaft und Geburt, Anonyme Kindsabgabe und dem Verfahren der vertraulichen Geburt.
Beide Hilfetelefone richten sich sowohl an Betroffene als auch an deren soziales Umfeld, Ehrenamtliche und Fachkräfte aus dem Unterstützungssystem.
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung der beiden Hilfetelefone rufen Frauen an, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Zur Sicherstellung des Beratungsauftrages ist daher die Einbindung eines Dolmetscher-Dienstes erforderlich.
Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrags um jeweils 1 Jahr bis maximal zum 31.12.2025.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrags um jeweils 1 Jahr bis maximal zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite),
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigener-klärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen,
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen,
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Zusicherung, dass die Umsetzung in Form einer Gesamt- bzw. Paketlösung erfolgt,
e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber sowie der thematischen Schwerpunkte,
f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag in Bezug auf vertragliche Fragen erreichbar ist,
g) Zusicherung einer festen erreichbaren Ansprechpartner/-in für fachliche Abstimmungen und regelmäßigen Austausch,
h) Zusicherung, dass die Konzeptionierung und Implementierung zum angestrebten Vertragsschluss leistbar ist,
i) Zusicherung, dass bei Auftragserteilung ausschließlich weibliche Dolmetscherinnen zum Einsatz kommen,
j) Zusicherung, dass der Service 24/7 kontinuierlich für alle beauftragten Sprachen binnen 60 Sekunden zur Verfügung steht,
k) Zusicherung, dass keine künstliche Intelligenz eingesetzt wird,
l) Zusicherung, dass die Übersetzung konsekutiv erfolgt,
m) Zusicherung, dass die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt II.1) geforderten Sprachen angeboten werden können und das Angebot bei Bedarf zeitnah um weitere Sprachen erweitert werden kann,
n) Zusicherung, dass die technische Umsetzung ohne Fremdsoftware gewährleistet wird,
o) Zusicherung, dass eine deutsche Festnetznummer für die zentrale Anwahl der zu dolmetschenden Sprachen oder eine deutsche Festnetznummer für jede zu dolmetschende Sprache (je nach technischer Umsetzung) bereitgestellt wird,
p) Zusicherung, dass zur Leistungserbringung,
q) genügend Dolmetscherinnen in 24/7 zur Verfügung stehen,
r) Zusicherung, dass ein Ausfallmanagement bei Störungen (technisch/ personell) besteht,
s) Zusicherung, dass ein qualifizierter Datenschutz zu den Gesprächen und Inhalten erfüllt wird,
t) Nachweis von Kenntnissen der eingesetzten Dolmetscherinnen zu den Unterstützungssystemen und Abläufen im Themenfeld,
u) Nachweis der beruflichen Qualifikation und qualifizierenden Merkmalen wie unter Punkt III. der Leistungsbeschreibung erläutert,
v) Bestätigung, dass eine getrennte Abrechnung mit dem BAFzA nach Kosten für beide Hilfetelefone erfolgt.
w) Bestätigung, dass die technischen Vorrausetzungen erfüllt werden,
x) Zusicherung der Bereitschaft eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet,
c. der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich,
d. es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1) bis III.1.3)der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist,
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3) genannten URL heruntergeladen werden,
f. Fragen sind bis zum 27.5.2021 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
g. eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt,
h. die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind,
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
k. die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
l. mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.