Bauoberleitung, Bauüberwachung, Nachtragsmanagement – Ersatzneubau Talbrücke Landeskroner Weiher Referenznummer der Bekanntmachung: 23_A.09031.10_23-21-3025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauoberleitung, Bauüberwachung, Nachtragsmanagement – Ersatzneubau Talbrücke Landeskroner Weiher
Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 45 zwischen der Anschlussstelle Wilnsdorf und der Landesgrenze Hessen wird das vorhandene Bestandsbauwerk, die Talbrücke Landeskroner Weiher, durch einen Neubau ersetzt.
Um den Ersatzneubau herzustellen, muss zunächst das Bestandsbauwerk rückgebaut und abgebrochen und der Landeskroner Weiher abgelassen werden. Die Herstellung erfolgt in 2 Bauabschnitten direkt in Endlage. Hierfür wurde das Teilbauwerk FR Frankfurt bereits verstärkt. Nach der Herstellung der Mittelverbauten zwischen den beiden Teilbauwerken wird eine 4+0 Verkehrsführung auf TBW 2 (RiFa Frankfurt) eingerichtet.
Für die Ausführung des Ersatzneubaus der TB Landeskroner Weiher werden hier die Leistungen der Bauoberleitung, Bauüberwachung und Nachtragsmanagement vergeben.
57234 Wilnsdorf
Für die Ausführung des Ersatzneubaus der TB Landeskroner Weiher werden hier die Leistungen der Bauoberleitung, Bauüberwachung und Nachtragsmanagement vergeben.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die ausführenden Personen müssen einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurswesen vorweisen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
1. Bauoberleitung: Mindestens 1 ausführende Person mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen und Erfahrung in der Bauoberleitung von Straßen- und Brückenbauprojekten,
2. Örtliche Bauüberwachung: Mindestens 1 ausführende Person mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen und Erfahrung in der örtlichen Bauüberwachung von Straßen- und Brückenbauprojekten,
3. Nachtragsmanagement: Mindestens 1 ausführende Person mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen und Erfahrung mit dem Nachtragsmanagement bei Straßen- und Brückenneubauprojekten.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen:
1. Bauoberleitung,
2. Bauüberwachung,
3. Nachtragsmanagement.
Für komplexe Infrastrukturprojekte im Straßen- und Brückenbau erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
1. Bauabrechnungssoftware mit GAEB-Schnittstelle (REB-kompatibles Programm),
2. CAD-Software mit Schnittstelle zu Vestra und Autocad,
3. Bürosoftware mit Schnittstelle zu MS Office (Tabellenkalkulation, Textverarbeitung, usw.),
4. mobile Arbeitsplatzausstattung,
5. Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und Dritten (Datenserver).
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen (Nachweis oder Beschreibung des eigenen Qualitätsmanagementsystems.
§ 75 VgV
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
— Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter?
— Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen:
— Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
— Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVD4JN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.Autobahn.de