ST 21027 – Rahmenvereinbarung Reinigung der Entwässerungsanlagen ab 2021 an den Kreisstraßen im gesamten Kreisgebiet sowie Kanal-TV-Befahrungen Referenznummer der Bekanntmachung: ST 21027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: ST 21027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/1416/1423
Fax: [removed]3/81416/81423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
ST 21027 – Rahmenvereinbarung Reinigung der Entwässerungsanlagen ab 2021 an den Kreisstraßen im gesamten Kreisgebiet sowie Kanal-TV-Befahrungen
8 Pumpenanlagen, 5 Regenbecken, 1 Koaleszensabscheider, 2 Stauraumkanäle, ca. 800 Straßenabläufe. Regenwasserkanäle + Einläufe. Diverse Sand- und Schlammfangbauwerke sowie diverse Sickerschächte unterschiedlicher Größe.
Regenwasserkanalisation und Sickerleitungen.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Im gesamten Rhein-Kreis Neuss
8 Pumpenanlagen, 5 Regenbecken, 1 Koaleszensabscheider, 2 Stauraumkanäle, ca. 800 Straßenabläufe. Regenwasserkanäle + Einläufe. Diverse Sand- und Schlammfangbauwerke sowie diverse Sickerschächte unterschiedlicher Größe.
Regenwasserkanalisation und Sickerleitungen.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021 (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Die Arbeiten zur Reinigung der Entwässerungsbauwerke im Rhein-Kreis Neuss werden für 3 Jahre ab 2022 plus den Rest von 2021(voraussichtlich ab Juli 2021) (bis Ende 2024) ausgeschrieben und vergeben. Der Auftrag wird zunächst für das Jahr 2022 plus den Rest von 2021 (voraussichtlich ab Juli 2021) vergeben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2024), wenn seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Auftragsjahres gekündigt wird.
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien die mit dem Angebot einzureichen sind und als Ausschlusskriterien gelten:
— schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
— Der Nachweis der BImSch – Genehmigung sowie die Angabe der o.g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen,
— Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung oder Eintrag ins Berufsregister
Allgemeiner Jahressumsatz über die letzten 3 Geschäftsjahre
— schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
— Der Nachweis der BImSch – Genehmigung sowie die Angabe der o. g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen,
— Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen
Die gleichen wie unter Punkt III.1.3:
— schriftliche Bestätigung, dass bei Gefahrenstellen und notwendigen Arbeiten binnen kürzester Zeit max. 60 Minuten diese Zeitvorgabe eingehalten wird
— Der Nachweis der BImSch – Genehmigung sowie die Angabe der o. g. Verwertungsanlage ist dem Angebot beizufügen,
— Die Reinigung von Ölabscheidern darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nach WHG zugelassen sind. Entsprechender Nachweis beifügen
Siehe Punkt III.1.3 und Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen finden in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt.
Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt. Angebote, welche bei der Vergabeplattform Subreport-Elvis fälschlicherweise über die Bieterkommunikation eingereicht werden, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4. Quartal 2024
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 31.5.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/1416/1423
Fax: [removed]3/81416/81423
Internet-Adresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de