Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH – Räumung von Klärschlammvererdungsbeeten der ZKA Blomberg Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRYUH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blomberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bvb-blomberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH – Räumung von Klärschlammvererdungsbeeten der ZKA Blomberg
Gegenstand des Auftrags sind die Gewerke:
— Räumung von 4 Klärschlammbeeten,
— der Transport der Klärschlämme,
— die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme,
— die Pflege und Aufwuchsbetreuung der 4 Beete.
Zentral-Kläranlage Blomberg
Am Diestelbach
32825 Blomberg
Gegenstand des Auftrags sind die Gewerke:
— Räumung von 4 Klärschlammbeeten,
— der Transport der Klärschlämme,
— die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme,
— die Pflege und Aufwuchsbetreuung der 4 Beete.
Die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH betreibt in der Straße Am Diestelbach in 32825 Blomberg die Zentral-Kläranlage Blomberg. Der Klärschlamm aus dieser Kläranlage mit aerober Schlammstabilisierung wird nach Abzug aus dem Schlammsilo in nahegelegene Polder/Beete gepumpt und dort vererdet. Dazu sind die mit einer PE-Folie abgedichteten Erdbecken mit Schilfpflanzen bewachsen.
Nach achtjähriger Beschickung der Anlage steht im Sommer 2021 der erste Polder (Beet I) zur Räumung an. In den darauffolgenden Jahren sollen bis zum 31.12.2027 alle vorhandenen weiteren 3 Beete/Polder geräumt und jeweils binnen 10 Monaten wieder betriebsbereit hergerichtet werden, so dass sie anschließend wieder für eine Beschickung mit Klärschlamm genutzt werden können.
Der geräumte Klärschlamm ist einer landwirtschaftlichen Verwertung zuzuführen.
Die Räumung der Klärschlammbeete muss spätestens bis Mitte August im Jahr 2021 bzw. zwischen März und August der Jahre 2023/2025/2027 erfolgen, damit die landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlammerde gemäß der im Jahr 2020 neu erlassenen Düngeverordnung (DüV-20) und der aktuellen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) korrekt und idealerweise im Frühjahr erfolgen kann. Sollte der Bieter über ein eigenes Klär-schlammzwischenlager verfügen, kann dieses von ihm natürlich genutzt werden, um mit der Verwertung flexibler agieren zu können, allerdings werden dafür keine Lagerkosten übernommen.
Weitere Informationen sowie die Massen und Volumina der jeweiligen Beete sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, An-schrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.3. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschafts-erklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB,
1.9. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2018) über die Räumung von Poldern/Klärschlammbeeten und der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRYUH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]