Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Verfahrenstechnik Große Heiße Zellen (GHZ) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000338
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Verfahrenstechnik Große Heiße Zellen (GHZ)
Zeitraum: 1.8.2021, spätestens 1.10.2021 bis 31.12.2023.
Durch den Auftragnehmer (AN) sind Planungsleistungen im Bereich Verfahrenstechnik, Maschinenbautechnik und Bautechnik für das Rückbauprojekt GHZ zu erbringen. Ziel dieser Leistungsbeschreibung ist die Schließung einer Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Der Bieter muss eine gültige Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder eine gültige vor dem 31.12.2018 erteilte Genehmigung nach § 15 StrlSchV besitzen.
— Der Bieter muss über eine Planungspersonalstärke von mindestens drei planend tätig werdenden Mitarbeitern verfügen.
Das im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen zum Einsatz kommende planende Personal muss:
— im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung mind. Kategorie 2 (AtZüV) gem. §12 b AtG sein.
— im Besitz eines gültigen Strahlenpasses sein und strahlenexponierte Person mind. Kategorie B sein.
— einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiums oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Technischer Zeichner, Bauzeichner oder Techniker haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).