Quartiersmanagement Dortmund Nordstadt Referenznummer der Bekanntmachung: F062/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Dortmund Nordstadt
QM Nordstadt Ausschreibung Leistungen 1.5.2021 bis 31.12.2022
Ausgeschrieben wird das Quartiersmanagement im Stadterneuerungsgebiet Dortmund Nordstadt. Es umfasst die Begleitung des Programms „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt“, die Entwicklung, Initiierung und Koordination von Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses und setzt eine enge Verknüpfung mit den städtischen Strategien und Aktivitäten (z. B. Nordwärts, Aktionsplan Soziale Stadt, Sanierungsgebiet) voraus. Neben der Aktivierung und Beteiligung von Bewohner*innen und Akteuren liegt ein weiterer Schwerpunkt im Themenfeld Eigentümer*innen und Immobilien. Bestehende und bewährte Angebote und Unterstützung beim Einsatz städtebaulicher Gebote und Instrumente zur Inwertsetzung von Problemimmobilien sind zu begleiten.
Der Betrieb des derzeitigen Quartiersbüros in der Mallinckrodtstraße 56 ist fortzusetzen und mit einer temporären Vor Ort-Präsenz in den Quartieren Borsigplatz und Hafen zu ergänzen.
Stadt Dortmund
44135 Dortmund
s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen
„Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 — IR 12.2.2006-Nr.
3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und
124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum
Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das
Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern
Anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://
www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos
Angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDDQ3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein
Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
Nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die
Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die
Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim
Betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb
Der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland