Maßnahme "Assistierte Ausbildung - begleitende Phase" Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-56-38-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme "Assistierte Ausbildung - begleitende Phase"
Gegenstand der Maßnahme Assistierte Ausbildung — begleitende Phase nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i.V.m. §§ 74 und 75 SGB III ist die Förderung junger Menschen und derer Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel
— der Hinführung der Förderberechtigten zum Abschluss einer betrieblichen Ausbildung oder
— der Fortsetzung und Abschluss einer betrieblichen Ausbildung ohne Unterstützung oder
— der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach einer mit der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase unterstützten Einstiegsqualifizierung.
Für den Erfolg der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase ist maßgeblich, ob der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurden.
Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung — begleitende Phase geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung — begleitende Phase unberührt.
Nach einem Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung kann die Assistierte Ausbildung - begleitende Phase im Bedarfsfall initiativ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Ibbenbüren und Lengerich
Durchführung der unter II.1.4) beschriebenen Maßnahmen am Hauptstandort in Ibbenbüren und in einer Zweigstelle in Lengerich.
Steinfurt
Durchführung der unter II.1.4) beschriebenen Maßnahmen am Standort Steinfurt.
Greven und Emsdetten
Durchführung der unter II.1.4) beschriebenen Maßnahmen am Hauptstandort in Greven und in einer Zweigstelle in Emsdetten.
Rheine
Durchführung der unter II.1.4) beschriebenen Maßnahmen am Standort Rheine.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ibbenbüren und Lengerich
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Steinfurt
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Greven und Emsdetten
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rheine
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Hinweise zur Wertung:
Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors in die Wertung eingehen.
— Raumkonzept/Ausstattung, Gewichtungsfaktor 2,
— Personalkonzept, Gewichtungsfaktor 4,
— Netzwerkarbeit, Gewichtungsfaktor 2,
— Diversity Management, Gewichtungsfaktor 2,
— Dokumentation, Gewichtungsfaktor 1,
— Ausbildungsbegleitung, Gewichtungsfaktor 4,
— Zusammenwirken aller Beteiligten, Gewichtungsfaktor 4,
— Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses bzw. der Einstiegsqualifizierung, Gewichtungsfaktor 4,
— Sicherung des Ausbildungsabschlusses, Gewichtungsfaktor 4,
— Übergang in Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung, Gewichtungsfaktor 3,
— Nachgehende Betreuung, Gewichtungsfaktor 3,
— Betriebsbetreuung, Gewichtungsfaktor 3
— Stütz- und Förderunterricht, Gewichtungsfaktor 3.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2 - 4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Für die einzelnen Wertungsbereiche werden jeweils 1 bis 3 Punkte vergeben.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 117 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebote werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 30 Punkten gewertet.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Anschließend werden die so ermittelten Wertungspunkte für Qualität und Preis zusammengezählt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtwertung.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29GFK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.