Planungswettbewerb Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: F049/20
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost
Die Stadt Dortmund plant den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost unter der Berücksichtigung des Gestalthandbuches der A40/B1. Diese Haltestelle befindet sich in einem Bereich der B1, der zukünftig zur A44 ausgebaut werden soll. Die Stadtbahnhaltestelle soll einschließlich der Zugangsanlagen barrierefrei erneuert werden. Aufgrund des exponierten Standortes wird bei der Planung der neuen Haltestelle besonderer Wert auf die Gestaltung, aber auch auf die Berücksichtigung der Belastungssituation an diesem Standort gelegt. Gegenstand der Planung ist der gestalterische Ausbau der Haltestelle inklusive der erforderlichen Überdachung, der Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente unter besonderer Berücksichtigung der umgebenden verkehrlichen Situation.
Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto aus.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, für diese Maßnahmen einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmenden auszuloben.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Entwurfsidee,
— Gestaltqualität,
— Berücksichtigung der verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen sowie der Baumstandorte,
— Realisierbarkeit,
— Barrierefreiheit,
— Dauerhaftigkeit / Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten,
— Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, soziale Sicherheit).
Rangfolge und Wichtung der Beurteilungskriterien wird vom Preisgericht festgelegt.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://hillmerundrichter.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürtgenwald
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52393
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDDQ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Antragsteller*innen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen