Planungswettbewerb Neubau von vier Stadtbahnhaltestellen an der B 1 Referenznummer der Bekanntmachung: F048/20
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb Neubau von vier Stadtbahnhaltestellen an der B 1
Die Stadt Dortmund plant den Neubau von vier aufeinander folgenden Stadtbahnhaltestellen an der B1 unter der Berücksichtigung des Gestalthandbuches der A40/B1. Die 4 Stadtbahnhaltestellen sollen einschließlich der Zugangsanlagen barrierefrei erneuert werden. Aufgrund des exponierten Standortes wird bei der Planung der neuen Haltestellen besonderer Wert auf die Gestaltung gelegt. Dabei sind die Aufzüge und Brückengeländer einzubeziehen. Gegenstand der Planung ist der gestalterische Ausbau der Haltestellen inklusive der erforderlichen Überdachungen, Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente. Die Schaffung einer „Haltestellen-Familie“ soll in Erwägung gezogen werden.
Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto aus.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, für diese Maßnahmen einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmenden auszuloben.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Entwurfsidee,
— Gestaltqualität,
— Berücksichtigung der verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen sowie der Baumstandorte,
— Realisierbarkeit,
— Barrierefreiheit,
— Dauerhaftigkeit / Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten,
— Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, soziale Sicherheit).
Rangfolge und Wichtung der Beurteilungskriterien wird vom Preisgericht festgelegt.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: London / Hürtgenwald
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: N7 7PH / 52393
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50676
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDDQL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Antragsteller*innen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen